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[BW] Doppelverdienermodel in BW?

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MitleserBW:
Das klingt ja mal eindeutig und gut.

LehrerBW:
Gibt's was Neues dazu im BBW Magazin?

Landesdiener:
Nur, dass es nicht für gut befunden wird.

axum705:
Der Gesetzentwurf ist nun im Beteiligungsverfahren. Er kann über das Beteiligungsportal heruntergeladen und auch kommentiert werden:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1

An den bereits dargestellten Rahmenbedingungen hat sich nach schnellem Querlesen nichts geändert. Ohne grundlegende Vorgaben aus Karlsruhe analog zu 2020 werden sich die Besoldungsgesetzgeber weiterhin nicht bemüßigt fühlen, die Besoldung zeitgemäß fortzuentwickeln. Außer natürlich, die zeitgemäße Hinzuverdiener-Familie hilft das Mindestmaß an Besoldung abzusenken.

axum705:
Doch noch ein paar Dinge gefunden:
Der Familienzuschlag für das dritte Kind wird deutlich angehoben. Ab 2015 sind das nun 989,17 €. A7/1 mit drei Kinder und Alleinverdiener bedeutet dann Familienzuschläge in Höhe von 2.338,93 €, was dann mit der Grundbesoldung zusammen A14/3 entspricht.

Für das Jahr 2023 gibt es für die Besoldungsgruppen A7 1-6, A8 1-4 und A9 1-2 weitere Zahlungen für das erste Kind.

Ansonsten geht die Gesetzesbegründung natürlich auf die Prüfungsstufen ein. Z. B. liegt die Nominallohnentwicklung in BW bei 148,68, bei den Beamten bei 139,08. Mit Einbeziehung der Inflationsausgleichszahlung liegt man dann bei 145,35, also alles paletti. Es gibt ausführliche Begründungen, warum das Abstandsgebot auch mit dem 200 € Sockel weiterhin eingehalten wird. Die Anhebung der Einstiegsämter 2022 spiele insbesondere keine Rolle, da der Gesetzgeber das ja durch die Neubewertung aufgrund gestiegener fachlicher Anforderungen machen dürfe.

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