Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Doppelverdienermodel in BW?
HABICHThatzweiH:
Wenn ich das richtig gelesen habe, wird es den Familienergänzungszuschlag ab 2025 bis maximal A10 Stufe 1 geben.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Partner im Jahr 5.999 € verdient? Bekommt man dann theoretisch den vollen Zuschlag oder wie verhält sich das? Habe dazu nichts gefunden oder überlesen.
Ich hab mir mal den Spaß gemacht eine Alleinverdiener-Familie mit 2 Kindern in A7 Stufe 1 und A11 Stufe 1 gegenüber zu stellen. Der Netto-Unterschied beträgt mit Zuschlag nur noch unter 250 €. Und das mit einem VIER Besoldungsgruppen höheren Amt.
Die Besoldung ist nur noch ein einziger Flickenteppich. Es wird höchste Zeit, dass es eine grundlegende Reform gibt. So kann es nicht weitergehen.
LehrerBW:
Tja...da muss man sich bei diesem Gebaren der Landesregierung dann halt auch nicht wundern wenn der verarschte Beamte sich entsprechende Auszeiten gönnt 🤷♂️
Es fing schon an bei den nach oben abschmelzenden Zuschlägen.
Aber die hat der BBW ja brav abgenickt...diese Jubelperser.
homonovus:
Der Städtetag hat letzte Woche dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Kam per Rundschreiben an die Mitglieder:
Neues Gesetz zur Beamtenbesoldung schafft noch mehr Bürokratie
Stuttgart. Der Städtetag fordert einen Dialog für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Anlass ist ein Gesetzentwurf im Besoldungsrecht, der unnötige zusätzliche Bürokratie in die Personalämter bringt.
Mehr Bürokratie steht in eklatantem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Entlastungsallianz, die auf Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung im öffentlichen Sektor abzielt. Bei dem Gesetz geht es im Kern darum: In Zukunft soll es nach dem Willen des Finanzministeriums neben dem Familienzuschlag für bestimmte Besoldungsgruppen auch einen sogenannten Familienergänzungszuschlag geben, den aber
betroffene Beamtinnen und Beamte selbst beantragen müssen. Grund für dessen Einführung sei laut Land die Erreichung eines Besoldungsniveaus von mindestens 115 Prozent der Grundsicherung.
Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, erklärt dazu: „Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich die gefundene Lösung zur Übertragung des Tarifergebnisses. Der davon unabhängig und neu geschaffene Familienergänzungszuschlag schafft jedoch zusätzliche Komplexität und darunter leiden Verständlichkeit und Transparenz der Besoldung noch weiter. Der antragsabhängige
Zuschlag erzeugt neuen Verwaltungsaufwand und betrifft nur eine kleine Gruppe von Beamtinnen und Beamten
in den unteren Besoldungsgruppen. In manchen Städten gar nur eine einstellige Zahl an Fällen. Gleichzeitig bringt er der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in einzelnen Fällen einen Zuschlag in Höhe von nur fünf Euro monatlich ein – quasi eine Tasse Kaffee. Trotzdem muss der Antrag geprüft und gestellt werden. Der bürokratische Aufwand steht damit in keinem Verhältnis zum Ertrag.“
Es sei nicht nachhaltig, die Besoldungsregeln laufend an neue Urteile anzupassen. Deshalb brauche es dringend eine verfassungs- und zeitgemäße Besoldung im öffentlichen Dienst anstatt sie immer wieder mit neuen Elementen noch unübersichtlicher zu machen. Für einen attraktiven und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst
sind nach Ansicht des Städtetags aber auch weitere langfristige, strukturelle Anpassungen erforderlich. Dazu gehörten vereinfachte Laufbahnwechsel, Seiten- und Quereinstiege, flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie eine stärkere Leistungsorientierung. Auch das angekündigte Lebensarbeitszeitkonto
sei nötig.
Ralf Broß: „All diese Maßnahmen sind unerlässlich, um dem wachsenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Transformation in diversen Bereichen kann nur dann erfolgreich sein, wenn der öffentliche Dienst ein ganzheitliches Update erfährt. Wir brauchen deswegen ein konzertiertes Vorgehen, um den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen. Hierzu regen wir einen Dialog zwischen dem Land, den kommunalen Vertretern und weiteren Verbänden an – so machen es auch andere Bundesländer schon vor.“
axum705:
Es wäre zu wünschen, wenn Gemeinde-, Städte- und Landkreistag als ein Teil der öffentlichen Arbeitgeber bzw. Dienstherren gemeinsam hier konzertiert öffentlichkeitswirksam auftreten würden. Der Landkreistag hat ja bereits 2023 ein Positionspapier für die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes allgemein und im Speziellen für das Berufsbeamtentums veröffentlicht:
https://www.landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Downloads/Positionen_u_Stellungnahmen/2023/Positionspapier_Staerkung_der_Attraktivitaet_des_oeffentlichen_Dienstes.pdf
Ohne Druck wird nichts passieren.
Taigawolf:
--- Zitat von: homonovus am 01.07.2024 13:59 ---Es sei nicht nachhaltig, die Besoldungsregeln laufend an neue Urteile anzupassen. Deshalb brauche es dringend eine verfassungs- und zeitgemäße Besoldung im öffentlichen Dienst anstatt sie immer wieder mit neuen Elementen noch unübersichtlicher zu machen.
--- End quote ---
Da hat der Städtetag wohl übersehen, dass für die Landesregierung genau das eben das Ziel ist. Immer noch unübersichtlicher, damit möglichst irgendwann selbst Gerichte nicht mehr durchblicken. Und natürlich immer schön an den Beamten sparen, anstatt mal einen ordentlichen Schluck aus der Pulle zu nehmen und einfach angemessen zu besolden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version