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[BW] Doppelverdienermodel in BW?

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LehrerBW:
Zwischen der Klage und Entscheidung zur abgesenkten Eingangsbesoldung lagen btw 4-5 Jahre.
Das dürfte auch diesmal realistisch sein. Wobei wenn schon das 4 Säulen Elend verfassungswidrig ist, es dann das Doppelverdienermodell erst recht ist weil es auf dem selben Abschmelzungsmist basiert.

Quasselstrippe:
auf dem Beteiligungsportal in BW ist der neue Gesetzentwurf direkt von der Phase 1 (Kommentierung) zur Phase 3 (Beratung und Beschluss) übergegangen. Die Phase 2 (Antwort des Ministeriums) ist auf der Homepage leer geblieben, zumindest finde ich dort nichts.

Habe ich etwas übersehen? Oder liegt die Antwort/liegen die Antworten einfach wo anders?

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

Hat hier jemand News?

Nachdem der DRB den Entwurf des Bundesbesoldungsgesetzes mit recht ähnlichen Ansätzen wie im BW-Gesetzentwurf inhaltlich zerrissen hat, hätte mich die Antwort des Ministeriums auf die sehr ähnlich gestaltete Kritik im Beteiligungsportal interessiert.

Ozymandias:
Wundert mich auch, kommt vielleicht noch.
So sah es beim letzten mal aus:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/antwort-des-ministeriums

Da wurde fast alles ignoriert.

Hier sollte man nun drauf achten:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

https://parlis.landtag-bw.de/parlis/browse.tt.html?type=&action=qlink&q=BAFO=BASIS%20AND%20VID=V-235919

Taigawolf:

--- Zitat von: Ozymandias am 27.09.2024 05:02 ---Wundert mich auch, kommt vielleicht noch.
So sah es beim letzten mal aus:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/antwort-des-ministeriums

Da wurde fast alles ignoriert.

Hier sollte man nun drauf achten:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

https://parlis.landtag-bw.de/parlis/browse.tt.html?type=&action=qlink&q=BAFO=BASIS%20AND%20VID=V-235919

--- End quote ---

Ich finde es richtig lustig, wie da argumentativ ausgeführt wird, dass in der Vergleichsberechnung beim Beamten natürlich die vollen 3.000 € Inflationsausgleichsprämie zu berücksichtigen sind. Und was ist jetzt mit den Jahren, wo es keine gibt? Natürlich ebenfalls die 6.000 € Partnereinkommen. Gleichzeitig fabuliert man vorher, warum bei der Grundsicherung natürlich nicht die höchste Steigerungsrate bei den Wohn- und Heizkosten aus 2023 angesetzt werden kann. Aber natürlich muss man beim Beamten bei der PKV die geringstmöglichen Beiträge ansetzen, weil das BVerfG das ja nicht verbietet. Bei der Grundsicherung wird alles klein gerechnet, was irgendwie geht, beim Beamten genau andersrum. Es ist zum Fremdschämen.

Und trotz all dieser Rechentricks schauts dann am Ende immer noch so aus:

Summe Grundsicherung       3.617,53 €
115% davon:                      4.160,16 €
Beamter A7 S1:                  4.389,22 €

Na da lohnt sich die 41h-Woche und dass die Frau für diese "Bedarfsgemeinschafts-Besoldung" auch noch mindestens 6.000 € jährlich nach Hause bringen muss, sprich 10,75h ca. Da sollte man sich in Zukunft genau überlegen, ob man zusammen fast 52 Stunden seiner gemeinsamen Lebenszeit wöchentlich für ein paar Hundert Euros opfern will.

Damit rechnet man doch quasi schon vor, wie verfassungswidrig man vorher schon unterwegs war. Teilweise finde ich die Begründungen, warum dort das angerechnet wird und da nicht echt an den Haaren herbeigezogen. Schön formuliert natürlich, aber totaler Quatsch.

Versuch:

--- Zitat von: Taigawolf am 27.09.2024 09:10 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 27.09.2024 05:02 ---Wundert mich auch, kommt vielleicht noch.
So sah es beim letzten mal aus:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/antwort-des-ministeriums

Da wurde fast alles ignoriert.

Hier sollte man nun drauf achten:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

https://parlis.landtag-bw.de/parlis/browse.tt.html?type=&action=qlink&q=BAFO=BASIS%20AND%20VID=V-235919

--- End quote ---

Ich finde es richtig lustig, wie da argumentativ ausgeführt wird, dass in der Vergleichsberechnung beim Beamten natürlich die vollen 3.000 € Inflationsausgleichsprämie zu berücksichtigen sind. Und was ist jetzt mit den Jahren, wo es keine gibt? Natürlich ebenfalls die 6.000 € Partnereinkommen. Gleichzeitig fabuliert man vorher, warum bei der Grundsicherung natürlich nicht die höchste Steigerungsrate bei den Wohn- und Heizkosten aus 2023 angesetzt werden kann. Aber natürlich muss man beim Beamten bei der PKV die geringstmöglichen Beiträge ansetzen, weil das BVerfG das ja nicht verbietet. Bei der Grundsicherung wird alles klein gerechnet, was irgendwie geht, beim Beamten genau andersrum. Es ist zum Fremdschämen.

Und trotz all dieser Rechentricks schauts dann am Ende immer noch so aus:

Summe Grundsicherung       3.617,53 €
115% davon:                      4.160,16 €
Beamter A7 S1:                  4.389,22 €

Na da lohnt sich die 41h-Woche und dass die Frau für diese "Bedarfsgemeinschafts-Besoldung" auch noch mindestens 6.000 € jährlich nach Hause bringen muss, sprich 10,75h ca. Da sollte man sich in Zukunft genau überlegen, ob man zusammen fast 52 Stunden seiner gemeinsamen Lebenszeit wöchentlich für ein paar Hundert Euros opfern will.

Damit rechnet man doch quasi schon vor, wie verfassungswidrig man vorher schon unterwegs war. Teilweise finde ich die Begründungen, warum dort das angerechnet wird und da nicht echt an den Haaren herbeigezogen. Schön formuliert natürlich, aber totaler Quatsch.

--- End quote ---

Aber ehrlicherweise wäre das (wenn die Rechentricks nicht wären) amtsangemessen.

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