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[BW] Doppelverdienermodel in BW?

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Taigawolf:

--- Zitat von: Versuch am 27.09.2024 18:17 ---Aber ehrlicherweise wäre das (wenn die Rechentricks nicht wären) amtsangemessen.

--- End quote ---

Ja aber leider gibt es die Rechentricks ja. Vor allem finde ich es zweifelhaft, dass wie gesagt die 3.000 € IAP jetzt quasi ständig in der Berechnung sind, obwohl man die ja nicht jedes Jahr bekommt. Denn komischerweise ist es genauso gerechnet, dass man bei Wegfall der IAP ein paar Euro über den 115 % liegt. Vom Rest mal ganz abgesehen.

Zusätzlich muss man sich dann schon wie gesagt auch fragen, ob sich da dann die 52h-Woche für Mann und Frau noch lohnen, wenn man damit quasi fast auf einem Grundsicherungsniveau liegt, dass auch noch schön kleingerechnet wurde. Alleine die dann zu bezahlende Kinderbetreuung hievt einen wieder geldmäßig unter Grundsicherungsniveau, selbst im schöngerechneten Modell.

Wer bei klarem Verstand tut sich das dann bitte an?

Versuch:

--- Zitat von: Taigawolf am 30.09.2024 08:08 ---
--- Zitat von: Versuch am 27.09.2024 18:17 ---Aber ehrlicherweise wäre das (wenn die Rechentricks nicht wären) amtsangemessen.

--- End quote ---

Ja aber leider gibt es die Rechentricks ja. Vor allem finde ich es zweifelhaft, dass wie gesagt die 3.000 € IAP jetzt quasi ständig in der Berechnung sind, obwohl man die ja nicht jedes Jahr bekommt. Denn komischerweise ist es genauso gerechnet, dass man bei Wegfall der IAP ein paar Euro über den 115 % liegt. Vom Rest mal ganz abgesehen.

Zusätzlich muss man sich dann schon wie gesagt auch fragen, ob sich da dann die 52h-Woche für Mann und Frau noch lohnen, wenn man damit quasi fast auf einem Grundsicherungsniveau liegt, dass auch noch schön kleingerechnet wurde. Alleine die dann zu bezahlende Kinderbetreuung hievt einen wieder geldmäßig unter Grundsicherungsniveau, selbst im schöngerechneten Modell.

Wer bei klarem Verstand tut sich das dann bitte an?

--- End quote ---

Drüber würde ja nicht reichen;)

Ich bezweifle aber, dass dem nur annähernd so ist, wenn man alles korrekt berechnen würde.

Ozymandias:
Stellungnahme des Ministeriums liegt nun vor:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

Versuch:

--- Zitat von: Ozymandias am 30.09.2024 16:10 ---Stellungnahme des Ministeriums liegt nun vor:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

--- End quote ---

Meinungen dazu?

Inflationsausgleich darf z.h. ja nicht auf die Besoldung angerechnet werden ....

axum705:
Ich lese da nichts Neues, dafür sind die Begründungen auch zu dürftig (z. B. Höhe Familienzuschläge). Es wurde in einem Kommentar (Nr. 9) z. B. kritisiert, dass sehr hohe Familienzuschläge das Leistungsprinzip "konterkarieren". Darauf folgt der Standardsatz, dass kinderbezogene Familienzuschläge das Leistungsprinzip nicht berühren würden. Ob das bei den aktuellen "Zuschlagsorgien" dauerhaft von der Rechtsprechung so gesehen wird, wird sich noch zeigen.

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