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[BW] Doppelverdienermodel in BW?

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Ozymandias:
https://parlis.landtag-bw.de/parlis/browse.tt.html?type=&action=qlink&q=BAFO=BASIS%20AND%20VID=V-235919

Erste Beratung nun erfolgt, leider Linkfehler derzeit.

Ozymandias:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7519.pdf Seite 136


--- Zitat ---Dieser Artikel soll die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in
Zusammenhang stehenden Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2023 regeln. Die
Notwendigkeit von Nachzahlungen für das Jahr 2023 wird aufgrund der
Sondersituation durch die vielfältigen Auswirkungen in Folge des Angriffskrieges auf
die Ukraine gesehen, die allesamt nicht vorhersehbar waren (beispielsweise
unerwartet stark gestiegene Preise durch Inflation, unerwartet stark gestiegene
Kosten für Unterkunft und Heizung durch Gasmangellage). In dieser dynamischen
Lage war die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse
insgesamt ebenso wenig vorhersehbar wie die tatsächlichen Entwicklungen im
Bereich der Grundsicherung oder potentielle Entlastungsmaßnahmen, die sich positiv
auf die Berechnung der Nettobesoldung auswirken.
Durch die unerwartet stark gestiegenen Kosten hat sich in den untersten
Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für das Jahr 2023 teilweise ein deutlicher
familienbedingter Fehlbetrag ergeben, der zielgerichtet und bedarfsgerecht
nachgezahlt werden soll. Nachzahlungen sollen nur an diejenigen Beamtinnen und
Beamten in den untersten Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen erfolgen, deren
Besoldung den Mindestabstand zur Grundsicherung aufgrund der oben genannten
Sondersituation im Jahr 2023 nicht eingehalten hat. Hinsichtlich der allgemeinen
Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der jeweiligen Fehlbeträge in der Besoldung
wird auf die Ausführungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 15 Prozent
(Vierter Parameter) bezogen auf das Prüfjahr 2024 im allgemeinen Teil der
Begründung verwiesen. Bei der Ermittlung des Grundsicherungsniveaus wurden für
die Berechnung die Regelsätze für das Jahr 2023 herangezogen. Soweit sich bei
den untenstehenden Ansätzen gegenüber dem Jahr 2024 Abweichungen ergeben,
ist dies jeweils in den Fußnoten erläutert
--- End quote ---


--- Zitat ---In der niedrigsten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ergibt sich für den
monatlichen Nettofehlbetrag in Höhe von 301,79 Euro ein erforderlicher monatlicher
Bruttomehrbetrag für die Besoldung in Höhe von 413,44 Euro. Für die weiteren
betroffenen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen reduziert sich der Betrag um
den jeweiligen Gehaltszuwachs.
Entsprechend der Ausführungen im Rahmen des BVAnp-ÄG 2022
(Landtagsdrucksache 17/3274, Seite 114), gibt es im Bereich der
Beamtenversorgung aktuell noch keine Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsmäßig erforderlichen Höhe der
Alimentation. Eine Übertragung auf die Beamtenversorgung scheidet daher vor
Ergehen der Rechtsprechung aus. Dies steht im Einklang mit der in vorgenannter
Landtagsdrucksache kommunizierten Vorgehensweise.
--- End quote ---

Einfach mal um 301 Euro mtl. verschätzt aber natürlich nur für A7-1 bis A9-2.

lotsch:

--- Zitat von: Ozymandias am 12.10.2024 05:01 ---https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7519.pdf Seite 136


--- Zitat ---Entsprechend der Ausführungen im Rahmen des BVAnp-ÄG 2022
(Landtagsdrucksache 17/3274, Seite 114), gibt es im Bereich der
Beamtenversorgung aktuell noch keine Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsmäßig erforderlichen Höhe der
Alimentation. Eine Übertragung auf die Beamtenversorgung scheidet daher vor
Ergehen der Rechtsprechung aus.
--- End quote ---

--- End quote ---

Die Dienstherren werden immer dreister. Sie bemühen sich nicht einmal mehr um eine einigermaßen verfassungskonforme Besoldung. Begründung: Es gibt noch keine genaue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Keinerlei Fürsorge, keinerlei Anstand. Wir können Widerspruch einlegen, ansonsten sind wir machtlos. Wahrscheinlich wird es zur Routine, dass Beamte erst mit Abschlagszahlungen entlohnt werden und erst nach Jahrzehnten die völlig vom Geldwert entwertete Schlusszahlung erhalten. Besonders tragisch ist es für die Versorgungsempfänger, die ihren vorenthaltenen Wohlstand nicht mehr nachholen können.
Muss es erst verbreitete Korruption und Beamtenaufstände geben, bevor die Dienstherren reagieren?

AlxN:

--- Zitat von: Ozymandias am 12.10.2024 05:01 ---https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7519.pdf Seite 136


--- Zitat ---Dieser Artikel soll die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in
Zusammenhang stehenden Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2023 regeln. Die
Notwendigkeit von Nachzahlungen für das Jahr 2023 wird aufgrund der
Sondersituation durch die vielfältigen Auswirkungen in Folge des Angriffskrieges auf
die Ukraine gesehen, die allesamt nicht vorhersehbar waren (beispielsweise
unerwartet stark gestiegene Preise durch Inflation, unerwartet stark gestiegene
Kosten für Unterkunft und Heizung durch Gasmangellage). In dieser dynamischen
Lage war die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse
insgesamt ebenso wenig vorhersehbar wie die tatsächlichen Entwicklungen im
Bereich der Grundsicherung oder potentielle Entlastungsmaßnahmen, die sich positiv
auf die Berechnung der Nettobesoldung auswirken.
Durch die unerwartet stark gestiegenen Kosten hat sich in den untersten
Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für das Jahr 2023 teilweise ein deutlicher
familienbedingter Fehlbetrag ergeben, der zielgerichtet und bedarfsgerecht
nachgezahlt werden soll. Nachzahlungen sollen nur an diejenigen Beamtinnen und
Beamten in den untersten Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen erfolgen, deren
Besoldung den Mindestabstand zur Grundsicherung aufgrund der oben genannten
Sondersituation im Jahr 2023 nicht eingehalten hat. Hinsichtlich der allgemeinen
Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der jeweiligen Fehlbeträge in der Besoldung
wird auf die Ausführungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 15 Prozent
(Vierter Parameter) bezogen auf das Prüfjahr 2024 im allgemeinen Teil der
Begründung verwiesen. Bei der Ermittlung des Grundsicherungsniveaus wurden für
die Berechnung die Regelsätze für das Jahr 2023 herangezogen. Soweit sich bei
den untenstehenden Ansätzen gegenüber dem Jahr 2024 Abweichungen ergeben,
ist dies jeweils in den Fußnoten erläutert
--- End quote ---


--- Zitat ---In der niedrigsten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ergibt sich für den
monatlichen Nettofehlbetrag in Höhe von 301,79 Euro ein erforderlicher monatlicher
Bruttomehrbetrag für die Besoldung in Höhe von 413,44 Euro. Für die weiteren
betroffenen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen reduziert sich der Betrag um
den jeweiligen Gehaltszuwachs.
Entsprechend der Ausführungen im Rahmen des BVAnp-ÄG 2022
(Landtagsdrucksache 17/3274, Seite 114), gibt es im Bereich der
Beamtenversorgung aktuell noch keine Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsmäßig erforderlichen Höhe der
Alimentation. Eine Übertragung auf die Beamtenversorgung scheidet daher vor
Ergehen der Rechtsprechung aus. Dies steht im Einklang mit der in vorgenannter
Landtagsdrucksache kommunizierten Vorgehensweise.
--- End quote ---

Einfach mal um 301 Euro mtl. verschätzt aber natürlich nur für A7-1 bis A9-2.

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Das bedeutet wohl, dass die Berechnung der Nachzahlungen auf verkorkster Grundlage erfolgen.. Und höhere Besoldungsgruppen sollen leer ausgehen?

Wie im Mittelalter: Gebt dem Pöbel mehr Brotkrumen damit es keinen Aufstand gibt

LehrerBW:
Verstehe ich das richtig, dass die oberen Gehaltsgruppen nichts bekommen?
Müsste doch bei uns prozentual mitsteigen.
Wird gar keine Stellungnahme zum Abstandsgebot gegeben?

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