"Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen."
Wenn ich den Satz lese, neige ich zum Sarkasmus, aber man kann ja mal ernsthaft über die Zielsetzung des Senats in der Besoldungsrechtsprechung diskutieren. Wenn man die Ziele kennt, kann man seine Rechtsprechung vielleicht auch besser verstehen.
Oberstes Ziel wird sein, zu jeder Zeit einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu gewähren. Dann wird wahrscheinlich die Wirtschaftlichkeit kommen, also so günstig wie möglich. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist wahrscheinlich auch wichtig. Einige hatten ja schon die Vermutung, dass die Gesellschaft eine Erhöhung der Besoldung um, sagen wir mal 30 % nicht akzeptieren würde. Der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Die Klarheit der gesetzlichen Regelungen, also Kontinuität, obwohl desto unklarer, desto mehr Gestaltungsspielraum. Anpassung an die gesellschaftlichen Gegebenheiten. Die Gewährung einer fiskalischen Pufferfunktion, die nun leider schon mindestens 20 Jahre andauert, ähnlich der Kriegsdividende, dien nun leider nicht mehr sprudelt. Man hat nach 1989 die Bundeswehr ausbluten lassen, weil wir von lauter Freunden umzingelt waren. Jetzt testet man inwieweit man den öffentlichen Dienst belasten kann. Das könnte jetzt aber schon wieder Sarkasmus sein, oder gehört das einfach zu Punkt 2, Wirtschaftlichkeit, und ist normal und einfach kontinuierliche Aufgabe einer Regierung?