Autor Thema: Entlassung Beamter auf Probe  (Read 4475 times)

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #15 am: 02.05.2024 19:54 »
Ein Gespräch mit Zeugen(hier PR z.B.) mit dem Vorgestzen, dass mit einem Protokoll beenden. Beide Seiten unterschreiben. Wenn jetzt drin steht der Vorgestetze hat keine Dinge auf den Tisch gebracht die gegen dich sprechen, dann hast du zwei Beweise für dich.
Alle Gründe müssen also nach dem Termin erfolgt sein.

Mit Zeugen ist bisschen schwierig, weil ich neu bin. Werde aber alles, was ich mit dem Vorgesetzten bespreche für mich mit Datum protokollieren.

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #16 am: 02.05.2024 19:56 »
Es bieten sich regelmäßige Feedbackgespräche mit entsprechender Dokumentation an. Dazu kann man Fragen
- was läuft gut, was nicht?
- wie kann ich micht verbessern?
- wie kann ich das erreichen?
- wie kann mich die Dienststelle dabei unterstützen?

Heißt es dann weiterhin "alles ok" und wird die Nichtbewährung festgestellt, ergibt sich womöglich ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Dienstherrn.

Und falls es dir zu bunt wird, es gibt auch Abteilungen und Dienstherren, die gehen mit ihren Beamten pfleglich(er) um.

Ich denke auch, dass nach diesem Theater ich langfristig den Dienstherren wechseln werde. Das muss man sich nicht geben. und dann von Personalmangel sprechen.

Casa

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #17 am: 03.05.2024 10:00 »
Du kannst zu jedem Gespräch ein PR-Mitglied hinzu ziehen. Es reicht bei Emails schon, dass du den PR ins CC setzt.
Denkbar ist, auch mal eine Stelle höher zu gehen und diese mit einzubinden. Oder das Personalamt einbinden?

Manche Personalverantwortliche führen sich auf wie kleine Könige. Das ist mitunter den höheren Stellen ein Dorn im Auge.
Natürlich muss man mit ein wenig Feingefühl an die Sache heran gehen.

Wie sagte mal ein Bekannter: Löse deine Probleme oder löse dich von deinen Problemen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #18 am: 04.05.2024 02:42 »
Noch eine andere Frage,

wenn ich sowieso damit liebäugel zu wechseln, macht es Sinn, sich jetzt auf Ausschreibungen in anderen Bereichen zu bewerben, obwohl ich noch auf Probe bin? Die Probezeit geht ja noch bis September nächsten Jahres und ich habe ja nichts festes, was gegen mich spricht. Oder ann der Schuss nach Hinten losgehen, sodass man mich weder gehen lässt und mich am Ende nicht übernimmt?

clarion

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #19 am: 04.05.2024 07:43 »
Natürlich kann man in der Probezeit sich weg bewerben.

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #20 am: 04.05.2024 07:56 »
Ja, aber welchen Status hätte ich dann? Würde ich weiterhin als auf Probe sein? Und wenn der Dienstherr nicht zustimmt und mich dann entlässt, weil er weiß dass ich nicht bleiben will? Ist auch ein Risiko.

Grandia

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #21 am: 04.05.2024 09:15 »
Du bist ja in der Probezeit. Das ist ein guter Zeitpunkt alles über die Laufbahnverordnungen zu lesen. Suche dabei das Wort "Entlassung".

2strong

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #22 am: 04.05.2024 10:23 »
Ja, aber welchen Status hätte ich dann? Würde ich weiterhin als auf Probe sein? Und wenn der Dienstherr nicht zustimmt und mich dann entlässt, weil er weiß dass ich nicht bleiben will? Ist auch ein Risiko.
Wenn es für Dich erreichbare Alternstiven gibt und Du ernsthaft Sorge hast, dass es beim derzeitigen Dienstherrn nicht klappen könnte, würde ich wechseln. Bis Q3 nächsten Jahres bist Du dann im Zweifel bereits versetzt. Die Probezeit wird dann beim neuen Dienstherrn einfach fortgesetzt.

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #23 am: 04.05.2024 10:52 »
Ja, aber welchen Status hätte ich dann? Würde ich weiterhin als auf Probe sein? Und wenn der Dienstherr nicht zustimmt und mich dann entlässt, weil er weiß dass ich nicht bleiben will? Ist auch ein Risiko.
Wenn es für Dich erreichbare Alternstiven gibt und Du ernsthaft Sorge hast, dass es beim derzeitigen Dienstherrn nicht klappen könnte, würde ich wechseln. Bis Q3 nächsten Jahres bist Du dann im Zweifel bereits versetzt. Die Probezeit wird dann beim neuen Dienstherrn einfach fortgesetzt.

Auch bei fachfremden Dienstherren? Ist eher eine allgemeine Ausschreibung, auf die ich mich bewerben will.

clarion

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #24 am: 04.05.2024 15:06 »
Bist Du in einer fachlichen Laufbahn, z.B. im technischen Dienst?

Es wäre dann die Frage, ob man Dich überhaupt nimmt, wenn man einen allgemeinen Dienst sucht.

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #25 am: 04.05.2024 18:04 »
Bist Du in einer fachlichen Laufbahn, z.B. im technischen Dienst?

Es wäre dann die Frage, ob man Dich überhaupt nimmt, wenn man einen allgemeinen Dienst sucht.

Fachlich ist es kein Problem. Anforderung ist u.a. eine nicht technischer Dienst, es werden auch aus der freien Wirtschaft Leute eingestellt. Nur meine Bedenken wären, das ggf. ich nochmal eine Probezeit absolvieren muss, vielleicht nicht drei Jahre, aber wahrscheinlich 2. Aber besser als einen Arbeitgeber, der einen als Feind betrachtet.

Casa

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #26 am: 05.05.2024 18:08 »
Eine neue Probezeit ist nicht abzuleisten. Ein BaP muss sich bewähren bevor der BaL wird. Je nach zeitlichem Umstand könnte die Einarbeitung und damit Bewährung auf dem neuen Dienstposten innerhalb der verbleibenden 1,5 Jahre nicht festgestellt werden. Übliche Bewährungszeiten sind 6-12 Monate.

Also zeitnah wechseln oder bis September nächsten Jahres durchziehen.
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Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #27 am: 05.05.2024 19:29 »
Eine neue Probezeit ist nicht abzuleisten. Ein BaP muss sich bewähren bevor der BaL wird. Je nach zeitlichem Umstand könnte die Einarbeitung und damit Bewährung auf dem neuen Dienstposten innerhalb der verbleibenden 1,5 Jahre nicht festgestellt werden. Übliche Bewährungszeiten sind 6-12 Monate.

Also zeitnah wechseln oder bis September nächsten Jahres durchziehen.

Auch wenn es fachfremd ist und man sich erst einarbeiten muss? Der Wechsle würde eh noch dauern.

Casa

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #28 am: 07.05.2024 14:28 »
Zitat
Auch wenn es fachfremd ist und man sich erst einarbeiten muss? Der Wechsle würde eh noch dauern.

Was heißt fachfremd?

Ein Ingenieur im technischen Dienst wird für eine Stelle die ausschließlich für den nichttechnischen Verwaltungsdienst vorgesehen ist, keine Einstellung erhalten. Er müsste vorher einen Laufbahnwechsel, mit entsprechender Ausbildung absolvieren.
Ein Beamter im nichttechnischen Verwaltungsdienst wird aber problemlos von der Kommunalaufsicht in die Personalverwaltung wechseln können. Dieser Wechsel ist zwar ein fremdes Fachgebiet, aber beamten- bzw. laufbahnrechtlich nicht fachfremd.
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Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #29 am: 07.05.2024 18:33 »
Zitat
Auch wenn es fachfremd ist und man sich erst einarbeiten muss? Der Wechsle würde eh noch dauern.

Was heißt fachfremd?

Ein Ingenieur im technischen Dienst wird für eine Stelle die ausschließlich für den nichttechnischen Verwaltungsdienst vorgesehen ist, keine Einstellung erhalten. Er müsste vorher einen Laufbahnwechsel, mit entsprechender Ausbildung absolvieren.
Ein Beamter im nichttechnischen Verwaltungsdienst wird aber problemlos von der Kommunalaufsicht in die Personalverwaltung wechseln können. Dieser Wechsel ist zwar ein fremdes Fachgebiet, aber beamten- bzw. laufbahnrechtlich nicht fachfremd.

Genau darum ging es gleiche Laufbahn