[Allg] Entlassung Beamter auf Probe

Begonnen von Richard00ß, 01.05.2024 12:17

« vorheriges - nächstes »

Richard00ß

Zitat von: Hans1W am 02.05.2024 10:30
Ein Gespräch mit Zeugen(hier PR z.B.) mit dem Vorgestzen, dass mit einem Protokoll beenden. Beide Seiten unterschreiben. Wenn jetzt drin steht der Vorgestetze hat keine Dinge auf den Tisch gebracht die gegen dich sprechen, dann hast du zwei Beweise für dich.
Alle Gründe müssen also nach dem Termin erfolgt sein.

Mit Zeugen ist bisschen schwierig, weil ich neu bin. Werde aber alles, was ich mit dem Vorgesetzten bespreche für mich mit Datum protokollieren.

Richard00ß

Zitat von: Casa am 02.05.2024 13:31
Es bieten sich regelmäßige Feedbackgespräche mit entsprechender Dokumentation an. Dazu kann man Fragen
- was läuft gut, was nicht?
- wie kann ich micht verbessern?
- wie kann ich das erreichen?
- wie kann mich die Dienststelle dabei unterstützen?

Heißt es dann weiterhin "alles ok" und wird die Nichtbewährung festgestellt, ergibt sich womöglich ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Dienstherrn.

Und falls es dir zu bunt wird, es gibt auch Abteilungen und Dienstherren, die gehen mit ihren Beamten pfleglich(er) um.

Ich denke auch, dass nach diesem Theater ich langfristig den Dienstherren wechseln werde. Das muss man sich nicht geben. und dann von Personalmangel sprechen.

Casa

Du kannst zu jedem Gespräch ein PR-Mitglied hinzu ziehen. Es reicht bei Emails schon, dass du den PR ins CC setzt.
Denkbar ist, auch mal eine Stelle höher zu gehen und diese mit einzubinden. Oder das Personalamt einbinden?

Manche Personalverantwortliche führen sich auf wie kleine Könige. Das ist mitunter den höheren Stellen ein Dorn im Auge.
Natürlich muss man mit ein wenig Feingefühl an die Sache heran gehen.

Wie sagte mal ein Bekannter: Löse deine Probleme oder löse dich von deinen Problemen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Richard00ß

Noch eine andere Frage,

wenn ich sowieso damit liebäugel zu wechseln, macht es Sinn, sich jetzt auf Ausschreibungen in anderen Bereichen zu bewerben, obwohl ich noch auf Probe bin? Die Probezeit geht ja noch bis September nächsten Jahres und ich habe ja nichts festes, was gegen mich spricht. Oder ann der Schuss nach Hinten losgehen, sodass man mich weder gehen lässt und mich am Ende nicht übernimmt?

clarion

Natürlich kann man in der Probezeit sich weg bewerben.

Richard00ß

Ja, aber welchen Status hätte ich dann? Würde ich weiterhin als auf Probe sein? Und wenn der Dienstherr nicht zustimmt und mich dann entlässt, weil er weiß dass ich nicht bleiben will? Ist auch ein Risiko.

Grandia

Du bist ja in der Probezeit. Das ist ein guter Zeitpunkt alles über die Laufbahnverordnungen zu lesen. Suche dabei das Wort "Entlassung".

2strong

Zitat von: Richard00ß am 04.05.2024 07:56
Ja, aber welchen Status hätte ich dann? Würde ich weiterhin als auf Probe sein? Und wenn der Dienstherr nicht zustimmt und mich dann entlässt, weil er weiß dass ich nicht bleiben will? Ist auch ein Risiko.
Wenn es für Dich erreichbare Alternstiven gibt und Du ernsthaft Sorge hast, dass es beim derzeitigen Dienstherrn nicht klappen könnte, würde ich wechseln. Bis Q3 nächsten Jahres bist Du dann im Zweifel bereits versetzt. Die Probezeit wird dann beim neuen Dienstherrn einfach fortgesetzt.

Richard00ß

Zitat von: 2strong am 04.05.2024 10:23
Zitat von: Richard00ß am 04.05.2024 07:56
Ja, aber welchen Status hätte ich dann? Würde ich weiterhin als auf Probe sein? Und wenn der Dienstherr nicht zustimmt und mich dann entlässt, weil er weiß dass ich nicht bleiben will? Ist auch ein Risiko.
Wenn es für Dich erreichbare Alternstiven gibt und Du ernsthaft Sorge hast, dass es beim derzeitigen Dienstherrn nicht klappen könnte, würde ich wechseln. Bis Q3 nächsten Jahres bist Du dann im Zweifel bereits versetzt. Die Probezeit wird dann beim neuen Dienstherrn einfach fortgesetzt.

Auch bei fachfremden Dienstherren? Ist eher eine allgemeine Ausschreibung, auf die ich mich bewerben will.

clarion

Bist Du in einer fachlichen Laufbahn, z.B. im technischen Dienst?

Es wäre dann die Frage, ob man Dich überhaupt nimmt, wenn man einen allgemeinen Dienst sucht.

Richard00ß

Zitat von: clarion am 04.05.2024 15:06
Bist Du in einer fachlichen Laufbahn, z.B. im technischen Dienst?

Es wäre dann die Frage, ob man Dich überhaupt nimmt, wenn man einen allgemeinen Dienst sucht.

Fachlich ist es kein Problem. Anforderung ist u.a. eine nicht technischer Dienst, es werden auch aus der freien Wirtschaft Leute eingestellt. Nur meine Bedenken wären, das ggf. ich nochmal eine Probezeit absolvieren muss, vielleicht nicht drei Jahre, aber wahrscheinlich 2. Aber besser als einen Arbeitgeber, der einen als Feind betrachtet.

Casa

Eine neue Probezeit ist nicht abzuleisten. Ein BaP muss sich bewähren bevor der BaL wird. Je nach zeitlichem Umstand könnte die Einarbeitung und damit Bewährung auf dem neuen Dienstposten innerhalb der verbleibenden 1,5 Jahre nicht festgestellt werden. Übliche Bewährungszeiten sind 6-12 Monate.

Also zeitnah wechseln oder bis September nächsten Jahres durchziehen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Richard00ß

Zitat von: Casa am 05.05.2024 18:08
Eine neue Probezeit ist nicht abzuleisten. Ein BaP muss sich bewähren bevor der BaL wird. Je nach zeitlichem Umstand könnte die Einarbeitung und damit Bewährung auf dem neuen Dienstposten innerhalb der verbleibenden 1,5 Jahre nicht festgestellt werden. Übliche Bewährungszeiten sind 6-12 Monate.

Also zeitnah wechseln oder bis September nächsten Jahres durchziehen.

Auch wenn es fachfremd ist und man sich erst einarbeiten muss? Der Wechsle würde eh noch dauern.

Casa

ZitatAuch wenn es fachfremd ist und man sich erst einarbeiten muss? Der Wechsle würde eh noch dauern.

Was heißt fachfremd?

Ein Ingenieur im technischen Dienst wird für eine Stelle die ausschließlich für den nichttechnischen Verwaltungsdienst vorgesehen ist, keine Einstellung erhalten. Er müsste vorher einen Laufbahnwechsel, mit entsprechender Ausbildung absolvieren.
Ein Beamter im nichttechnischen Verwaltungsdienst wird aber problemlos von der Kommunalaufsicht in die Personalverwaltung wechseln können. Dieser Wechsel ist zwar ein fremdes Fachgebiet, aber beamten- bzw. laufbahnrechtlich nicht fachfremd.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Richard00ß

Zitat von: Casa am 07.05.2024 14:28
ZitatAuch wenn es fachfremd ist und man sich erst einarbeiten muss? Der Wechsle würde eh noch dauern.

Was heißt fachfremd?

Ein Ingenieur im technischen Dienst wird für eine Stelle die ausschließlich für den nichttechnischen Verwaltungsdienst vorgesehen ist, keine Einstellung erhalten. Er müsste vorher einen Laufbahnwechsel, mit entsprechender Ausbildung absolvieren.
Ein Beamter im nichttechnischen Verwaltungsdienst wird aber problemlos von der Kommunalaufsicht in die Personalverwaltung wechseln können. Dieser Wechsel ist zwar ein fremdes Fachgebiet, aber beamten- bzw. laufbahnrechtlich nicht fachfremd.

Genau darum ging es gleiche Laufbahn