Autor Thema: [BY] Warte- bzw. Probezeit Laufbahnwechsel beim Bund bzw. in Bayern  (Read 828 times)

fatyd

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Hallo alle,

Ich hätte zwei Fragen, die ich mir trotz Recherche leider nicht selbst beantworten kann. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus oder hat selbst Erfahrungen in diesem Bereich gemacht.

Meine Situation:

Ich bin mD-Beamter (technisch) bei einer bayerischen Landesbehörde, A8. Wurde 2020 Beamter auf Probe, 2022 Beamter auf Lz. Nebenberuflich hab ich selbstständig ein Bachelor-Studium begonnen, welches ich im August abgeschlossen habe.

Nun habe ich seit einiger Zeit eine grundsätzliche Zusage für eine 3. QE-Stelle bei einer Bundesbehörde, wobei sich die Einstellung aufgrund einer SÜ noch weit bis ins Jahr 2025 hinziehen würde. Bei der Behörde wurde mir in einem Gespräch gesagt, dass ich aber wohl 3 Jahre lang bei A8 bzw allgemein im mD bleiben muss, bevor ich dann tatsächlich in den gD komme. Eine Art „Wartezeit“, die man mir aber nicht genau erklärt hat mit Verweis darauf, dass ich irgendwann ohnehin eine Art „Angebot“ bekommen werde, wo die Themen Eingruppierung, Zulagen etc erklärt werden. Die hab ich bisher noch nicht bekommen, auch das kann noch dauern.

Zugleich hätte ich aktuell auch gute Chancen auf eine interessante 3. QE-Stelle einer bayerischen Landesbehörde.

Meine Fragen:

1. Gibt es beim Bund tatsächlich eine Art „Wartezeit“ oder „Probezeit“, aufgrund der ich in meiner Situation so lange in der 2. QE bleiben müsste? Wenn ja, auf welchen Paragraphen beruht diese Tatsache?

2. Gibt es ähnliche Warte- oder Probezeiten für Landesbeamte in Bayern? Zumindest unser Betriebsrat weiß davon nichts.

Gäbe es diese „Wartezeit“ tatsächlich beim Bund, aber nicht in BY, wäre es ja im Grunde schlauer, jetzt in BY zu bleiben und dann erst später irgendwann, wenn ich fest auf einer 3. QE-Stelle sitze, zum Bund zu wechseln. Denn jetzt zum Bund zu gehen, 3 Jahre in A8 zu bleiben wäre, gerade auch, weil ich in eine teurere Gegend ziehen müsste, schon echt hart.

Ich freu mich über Ratschläge, Ideen, Wissen und Erfahrungen 😊

PS: Ich weiß, ich bin hier im Kommune/Länder-Forum. Hab jetzt erstmal hier gepostet, weil es ja auch um BY geht.

LG
« Last Edit: 09.11.2024 21:53 von fatyd »

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Diese Wartezeit gibt es nicht per se. Ich würde davon ausgehen, dass manche Behörden Neueinsteiger erstmal über einen gewissen Zeitraum anschauen und prüfen wollen und dann in die haushinternen Personalentwicklungsmaßnahmen eingliedern.