Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Risiken einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

(1/3) > >>

derromuald:
Hallo,

ich bin aktuell Landesbeamtin und hatte mich letzten Monat auf eine Bundesbeamtenstelle beworben, daraufhin direkt eine Zusage erhalten. Termin für eine Versetzung stünde mit beiderseitigem Einverständnis der Dienstellen, allerdings möchte mich die Bundesbehörde zunächst nur abordnen und nicht direkt versetzen. Welche Risiken birgt das für mich, außer dass die aufnehmende Bundesbehörde doch nicht mit mir zufrieden ist und mich nicht versetzt? Kann es z.B. sein dass die Versetzung noch weiter herausgezögert wird oder dann nach der Abordnungszeit doch keine Beamtenstelle mehr vorhanden ist und ich nur als Tarifbeschäftigte eingestellt werden könnte? Ich muss für den Wechsel einmal quer durch Deutschland ziehen, Wohnung aufgeben etc, das heißt ein Rückgang kommt von mir aus eigentlich nicht in Frage und ich möchte dementsprechend auch kein Risiko eingehen.

Julianx1:
Hallo,

ich denke du hast gar keine Risiken. Ich selbst habe vor fünf Jahren gewechselt in eine Bundesbehörde. Ich hatte sechs Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Während der Abordnung wird dein Dienstverhältnis nicht berührt. Das heißt du bleibst Beamtin deiner bisherigen Behörde. Somit brauchst du keine Angst haben das du als Angestellte zurückgehst. Du bekommst so gar die Bezüge von deiner alten Behörde weitergezahlt. Die Abordnung dient als Orientierung. Für deinen neuen Dienstherrn, wie auch für Dich. Dein Dienstposten muss dir bis zur Versetzung freigehalten werden. Vielleicht sagt dir die neue Behörde auch nicht zu. Dann kannst du abbrechen. Für mich war es ein Stück Sicherheit bei dem Sprung in unbekannte Gewässer. Habe aber die Versetzung nicht bereuht. Alles Gute Dir!

derromuald:
Ja, dass mein alter Posten bleibt ist mir klar, aber es geht mir primär um die neue Stelle. Ich will ja eigentlich nicht zurück und deshalb sicher sein, dass ich nach der Abordnung nahtlos versetzt werde. Meine Befürchtung wäre dass mir dort dann doch keine Beamtenstelle angeboten werden kann & zurück in meine alte Behörde will ich ja nicht, wenn ich eh schon wegziehen muss...


--- Zitat von: Julianx1 am 02.05.2024 12:55 ---Hallo,

ich denke du hast gar keine Risiken. Ich selbst habe vor fünf Jahren gewechselt in eine Bundesbehörde. Ich hatte sechs Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Während der Abordnung wird dein Dienstverhältnis nicht berührt. Das heißt du bleibst Beamtin deiner bisherigen Behörde. Somit brauchst du keine Angst haben das du als Angestellte zurückgehst. Du bekommst so gar die Bezüge von deiner alten Behörde weitergezahlt. Die Abordnung dient als Orientierung. Für deinen neuen Dienstherrn, wie auch für Dich. Dein Dienstposten muss dir bis zur Versetzung freigehalten werden. Vielleicht sagt dir die neue Behörde auch nicht zu. Dann kannst du abbrechen. Für mich war es ein Stück Sicherheit bei dem Sprung in unbekannte Gewässer. Habe aber die Versetzung nicht bereuht. Alles Gute Dir!

--- End quote ---

MoinMoin:

--- Zitat von: derromuald am 02.05.2024 14:51 ---Ja, dass mein alter Posten bleibt ist mir klar, aber es geht mir primär um die neue Stelle. Ich will ja eigentlich nicht zurück und deshalb sicher sein, dass ich nach der Abordnung nahtlos versetzt werde.

--- End quote ---
Die Sicherheit bekommst du nicht.
Entweder sie nehmen dich oder du kommst zurück auf deine alte Stelle oder du must deine Urkunde abgeben.

Organisator:

--- Zitat von: derromuald am 02.05.2024 14:51 ---Ja, dass mein alter Posten bleibt ist mir klar, aber es geht mir primär um die neue Stelle. Ich will ja eigentlich nicht zurück und deshalb sicher sein, dass ich nach der Abordnung nahtlos versetzt werde. Meine Befürchtung wäre dass mir dort dann doch keine Beamtenstelle angeboten werden kann & zurück in meine alte Behörde will ich ja nicht, wenn ich eh schon wegziehen muss...

--- End quote ---

Warum sollte dir keine Beamtenstelle angeboten werden? Wäre nach meiner Erfahrung völlig untypisch.

Ansonsten würde ich auch nicht während der Abordnungszeit umziehen, zumal die Umzugskostenvergütungszusage auch erst mit der Versetzung erfolgen dürfte.
Also:
Abordnung machen, ne günstige Bude vor Ort mieten, vorab Kostenerstattung dafür durch den neuen Dienstherren prüfen lassen und mit Versetzung eine neue Wohnung suchen und Kosten für den Umzug erstatten lassen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version