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Falsche Versprechung, keine Verbeamtung trotz Masters (270 ECTS)

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KRiotNRW:
Hallo in die Runde, ich bin neu hier und möchte gerne auf eure Schwarmintelligenz/Erfahrungen setzen.

Ich halte mich kurz: Damals war ich um gD Sachbearbeiterin und wollte mich perspektivisch verbeamten lassen. Das ging/geht in der obersten Landesbehörde nur im hD (mind. Referent). Also habe ich mir einen Studiengang ausgesucht und es dem Personalreferat geschickt. Die dortige Sachbearbeiterin hat mir zwar keine feste Stelle Versprochen, aber die Bedingungen genannt- und dass es mit dem von mir angegebenen Studium (MBA an der FOM) möglich wäre. Sie schrieb per Mail "Sie müssen das Master-Studium abschließen, dann ein AC-Vefahren bestehen, sich auf eine hD-Stelle bewerben, und 2,5 Jahre Berufserfahrung in der neuen Tätigkeit sammeln. Dann ist es nach derzeit geltendem Recht möglich". Ich habe mich extra nochmal per Mail rückversichert. Ich habe gesagt, dass ich mich schnell einschreiben müsste (Bewerbungsfrist), dass das Studium sehr viel Geld kostet und ich vor Einschreibung sichergehen möchte, dass die Höhergruppierung und Verbeamtung folgt. Ob sie es mir bestätigen könnte: "Ja".

Tja: Nachdem ich alle Kriterien erfüllt hatte, und seit 2,5 Jahren im hD arbeite, fällt den Personalern plötzlich auf: "Sie haben nicht genug Creditpoints. Sie müssten laut KMK-Beschluss min. 300 CP aufweisen. Wir können nichts für Sie tun, Sie werden nicht verbeamtet." Die Kollegin hatte falsche Informationen rausgegeben.

Was sagt ihr dazu? Aktuell bin ich noch sehr emotional, weil ich es menschlich eine Frechheit finde, da das Studium mich auch 14.000-15.000 EUR gekostet hat und ich 2 nebenberufliche intensive Studien-Jahre investiert habe für nichts. Und man kommt mir nicht einmal entgegen, geschweige denn ein "Sorry für die Umstände". Und das alles, weil die eine Kollegin mich falsch beraten hat. Da hat es mir auch nicht geholfen, dass ich es per Mail schriftlich vorlegen kann.

Gab es schon mal ähnliche Fälle hier? Wie würdet ihr vorgehen? Alteingesessene Kollegen meinten, dass ich von juristischen Schritten absehen sollte, da es mehr Nachteile bringt (man sei dann "verbrannt").


Hans1W:
§ 21 BLV
2.
    mindestens drei Jahre, wenn

    a)
        mit den Studiengängen, die zum Bachelor und Master geführt haben, mindestens 270, aber weniger als 300 Leistungspunkte erworben worden sind, oder
 
Du Musst nur etwas Geduld haben, und auf die richtige Stelle verweisen beim Antrag.

Organisator:
So wie Hans schreibt - einen Antrag auf Verbeamtung stellen, auf die zitierte Rechtsgrundlage verweisen und auf die Reaktion der Behörde warten. Damit gibts du deiner Behörde die Chance, den Fehler zu korrigieren.

2strong:

--- Zitat von: KRiotNRW am 02.05.2024 15:50 ---Sie müssten laut KMK-Beschluss min. 300 CP aufweisen.

--- End quote ---
Wie meine Vorredner schon völlig korrekt darstellten: Die Aussage der Personalsachbearbeiterin steht im Widerspruch zur Bundeslaufbahnverordnung. Im Übrigen haben Beschlüsse der Kultusministerkonferenz für den Bund keinerlei Bindungswirkung. Aber. Es gibt keinen Anspruch auf Verbeamtung. Sollte Deine Behörde 300 CP sehen wollen,  wird daran kaum ein Weg vorbei führen. Rechtliche Mittel versprechen meines Erachtens keinen Erfolg. Eine Notlösung könnte darin bestehen, Credits im Umfang von 3 CP nachzuholen, z. B. indem Du als Akademiestudent der Fernuni zwei Klausurkurse in Deiner Fachrichtung belegst. Das kostet in Summe etwa 100 € und dauert nicht mehr als ein Semester. Dieses Vorgehen würde ich aber mit der Dienststelle absprechen - auch unter Verweis auf die Zusicherung, die man Dir seinerzeit gegeben hat.

tinytoon:
Hier schreibt eine Landesbeamtin im falschen Forum und es werden nicht zutreffende Rechtsgrundlagen als Antwort gegeben, oder?

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