Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Falsche Versprechung, keine Verbeamtung trotz Masters (270 ECTS)
shorets:
--- Zitat von: tinytoon am 02.05.2024 18:03 ---Hier schreibt eine Landesbeamtin im falschen Forum und es werden nicht zutreffende Rechtsgrundlagen als Antwort gegeben, oder?
--- End quote ---
Ja.
KRiotNRW:
Das stimmt. Ich habe mich im Forum vertan. Dennoch vielen Dank für die Antworten und Ratschläge.
Trotz des Bund/Land Unterschieds stellt sich mir folgende Frage.
Argumentiert wird bei Land (bei uns) mit dem KMK Beschluss. "Allerdings hat die Kultusministerkonferenz am 21. April 2005 beschlossen, dass auch MBA Studiengänge eine Gesamtstudienleistung von mindestens 5 Jahren oder mindestens 300 ECTS nachweisen müssen."
Aber gilt die Kultusminister Konferenz nicht bei Bund und Land? Demnach müssten die Regeln doch gleich sein, wenn beide sich auf KMK berufen?
shorets:
Der Qualifikationsrahmen von 2005 ist doch schon überarbeitet (siehe https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/neuer-qualifikationsrahmen-von-kmk-und-hrk.html). Da steht auch klar "Aus der Zuordnung von Abschlüssen zu den Niveaustufen folgen keine Berechtigungen. Diese ergeben sich aus landes- und bundesrechtlichen Regelungen."
Im neuen Qualifikationsrahmen wird für die Masterebene auch ein Spielraum von 240 bis 300 ECTS Punkten angegeben, während es nur die 300 im Beschlus von 2005 waren.
In jedem Fall soll es ja eine Regelung im Land geben, spät. in der obersten Dienstbehörde, um so etwas zu klären. Wenn die oberste Landebehörde wirklich den KMK Beschluss heranzieht, schön und gut, aber dann doch auch bitte den von 2017.
tochris06:
Alternativ kannst du dich auch auf ausgeschriebene Stellen den Bundes bewerben und den Dienstherrn wechseln.
Ansonsten: Sofern Beamte eine Rechtsauskunft geben, muss diese korrekt sein. Eine fehlerhafte Rechtsauskunft stellt in der Regel immer eine Amtspflichtverletzung dar. Auch dann, wenn der Beamte keine Rechtsauskunft hätte geben müssen. Etwaiger finanzieller Schaden kann damit ggf. geltend gemacht werden.
KRiotNRW:
Wo steht das , dass eine Falschinformation eines Beamten eine Amtspflichtverletzung wäre? Im anderen Forum schrieb nur jemand "Niemand ist unfehlbar und in der Personalabteilung sitzen auch nur Menschen. Rechtsverbindliche Aussagen treffen Personalabteilungen in der Regel nicht. Das ist die Aufgabe von Juristen."
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version