Autor Thema: Kollegin "anzeigen"?  (Read 7752 times)

Kaldron

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #15 am: 03.05.2024 09:11 »
Ich verstehe diese Relativierungen hier gerade gar nicht. Entweder es ist erlaubt oder eben gerade nicht.

Ich möchte nicht, dass sich jemand meine Meldedaten ansieht, nur weil er an einem Klingelschild vorbeigelaufen ist, meinen Namen bei Twitter, Insta, der Zeitung oder sonstwo aufgeschnappt hat und jetzt Langeweile hat. Diese Daten sind für einen bestimmten Zweck vorgesehen und stehen unter besonderem Schutz.

Direkte Ansprache halte ich hier auch für das Beste, ansonsten - melden macht frei und belastet Vorgesetzte.

Buero 72

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #16 am: 03.05.2024 09:57 »
Sowas ähnliches hatte ich auch schon mal. Sag der Kollegin, dass es nicht in Ordnung ist, sie wöllte ja auch nicht, dass irgendwer nur mal aus Neugierde ihren Daten hinterher schnüffelt.
Ich hab damals appelliert, dass wir integer sein müssen und solche Dinge sich auch schnell mal rumsprechen, wenn das jemand merkt.
Wenn DU dich mit der Situation unwohl fühlst (Ich würde das definitiv, ich mag sowas gar nicht, egal ob rechtlich erlaubt oder nicht), sag ihr das genauso und bitte sie, aufzuhören. Das war ja kein einmaliger Fall, sondern sie scheint das ständig zu tun. Das würde ich nicht hinnehmen. Das hat nix mit petzen zu tun, sprich sie an und mache ihr die Konsequenzen bewusst. Auf die gute Art und Weise, ein Gespräch ist immer gut. Kommunikation hilft!

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,497
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #17 am: 03.05.2024 10:04 »
...Zickenkrieg oder Kinderkacke?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

kraemerchen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #18 am: 03.05.2024 10:42 »
Mal weitergesponnen, was wäre denn, wenn der AG das erfährt? Also Kündigung, klar! Aber auch Ermittlungen, Anzeige wegen Datenschuthmzverstößen, die mit Bußgeldern bestraft werden können?

Ist es nicht so, dass Behörden als AG gegen AN gar keine Bußgelder verhängen können oder z. B. die Staatsanwaltschaft?

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #19 am: 03.05.2024 10:54 »
Wenn es dich schon sooo sehr stört (mich würde es nicht stören und solange die Kollegin kein Schindluder mit den Daten treibt... was solls...), dann ist "durch die Blume" vielleicht nicht die richtige Ansagevariante?!

Sag es ihr, oder lass es - "anzeigen" ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,795
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #20 am: 03.05.2024 11:03 »
Ist schon erstaunlich, dass es hier offenbar viele Menschen gibt, die solche klare vergehen gegen Dienstvorschriften als nicht schlimm ansehen, solange kein Schindluder damit getrieben wird und dabei vergessen, dass eben dieser Schindluder schon statt gefunden hat und man es überhaupt nicht mitbekommt, wenn damit Schindluder betrieben wurde.

Klare Ansage an die Kollegin und wenn sie es nicht unterlässt, dann sollte man die nächste Stufe wählen, bevor sie Adressen an kriminelle Vereinigungen verkauft.


oberhaeo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #21 am: 03.05.2024 11:22 »
Ich danke Dir, MoinMoin!

Zu manchen der hier gemachten Äußerungen kann ich nur den Kopf schütteln ...

Es ist schon einige Jahre her, da hatte ich eine Kollegin, die bei ihrem Vorgesetzten immer wieder aneckte. Der wollte sie loswerden, doch so schnell geht das nicht bei Beamten.
Er hat also einen Kollegen damit beauftragt eine Einwohnermeldeauskunft für die Kollegin und ihren Mann einzuholen. Dieser tat wie ihm geheißen.

Bald darauf trudelte beim Finanzamt eine anonyme Anzeige wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein. (Mann war in der Schweiz gemeldet, sie war hier wohl in der falschen Steuerklasse ... irgendwas in der Art ...) Auch wenn sich das als falsch herausgestellt hatte, so hatte die Kollegin doch den Ärger.

Bei uns muss jeder schriftlich bestätigen, dass ein Abruf der Daten nur aus dienstlichen Gründen erfolgen darf zur Erfüllung der eigenen Aufgaben!

Ich greife also den bereits getätigten Rat auf ... spreche mit der Kollegin und mache ihr klar, was das für Konsequenzen für sie haben kann. Im Normalfall sollte das doch schon reichen. Wenn nicht, dann ist die Person nicht für den Zugriff auf die Daten geeignet ... ergo auch nicht für den Job ... Eine Meldung hat nichts mit Denunziantentum zu tun. Man macht sich selbst zum Mitwisser einer Straftat, wenn man die Sache vertuscht.

Bei einer Meldung denke ich aber, dass da auch nur der mahnende Zeigefinger gezeigt wird ...

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 537
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #22 am: 03.05.2024 11:25 »
Woher weißt du denn davon?
Geht sie damit hausieren?

Du kannst es ansprechen oder es dem Abteilungsleiter mitteilen, weil es eigentlich nicht deine Aufgabe ist, das Ganze zu reglementieren.

carriegross

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 214
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #23 am: 03.05.2024 11:30 »
Mal weitergesponnen, was wäre denn, wenn der AG das erfährt? Also Kündigung, klar! Aber auch Ermittlungen, Anzeige wegen Datenschuthmzverstößen, die mit Bußgeldern bestraft werden können?

Ist es nicht so, dass Behörden als AG gegen AN gar keine Bußgelder verhängen können oder z. B. die Staatsanwaltschaft?

Schließe mich dem hier mal an.

Ansonsten u. a. an MoinMoin, mir klingt das eher, als wenn die Alte die Neue loswerden möchte, nur ein zu schlechtes Gewissen hat, wenn die Neue vllt doch mit mehr Folgen als "nur" Kündigung zu rechnen hat.

Und ich könnte wetten, dass sich die Alte selbst mal nur Daten angeguckt hat, die sie sich nicht hätte anschauen dürfen. Und wer hat das nicht schon mal gemacht? Dass man im AZR nicht unbedingt irgendeinen bekannten ABOA eingeben sollte, ist klar. Da klingelt dann evtl. mal wer ganz anders an die Bürotür als nur der Vorgesetzte.

Wie wäre das bei Akten? Es gibt ja nun einmal in sooo vielen Behörden noch soooo viele Akten, die Daten enthalten, die nicht im System sind und da kann nicht getrackt werden, wer sich eine Akte im Archiv anschaut.


carriegross

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 214
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #24 am: 03.05.2024 11:32 »
Ich danke Dir, MoinMoin!

Zu manchen der hier gemachten Äußerungen kann ich nur den Kopf schütteln ...

Es ist schon einige Jahre her, da hatte ich eine Kollegin, die bei ihrem Vorgesetzten immer wieder aneckte. Der wollte sie loswerden, doch so schnell geht das nicht bei Beamten.
Er hat also einen Kollegen damit beauftragt eine Einwohnermeldeauskunft für die Kollegin und ihren Mann einzuholen. Dieser tat wie ihm geheißen.

Bald darauf trudelte beim Finanzamt eine anonyme Anzeige wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein. (Mann war in der Schweiz gemeldet, sie war hier wohl in der falschen Steuerklasse ... irgendwas in der Art ...) Auch wenn sich das als falsch herausgestellt hatte, so hatte die Kollegin doch den Ärger.

Bei uns muss jeder schriftlich bestätigen, dass ein Abruf der Daten nur aus dienstlichen Gründen erfolgen darf zur Erfüllung der eigenen Aufgaben!

Ich greife also den bereits getätigten Rat auf ... spreche mit der Kollegin und mache ihr klar, was das für Konsequenzen für sie haben kann. Im Normalfall sollte das doch schon reichen. Wenn nicht, dann ist die Person nicht für den Zugriff auf die Daten geeignet ... ergo auch nicht für den Job ... Eine Meldung hat nichts mit Denunziantentum zu tun. Man macht sich selbst zum Mitwisser einer Straftat, wenn man die Sache vertuscht.

Bei einer Meldung denke ich aber, dass da auch nur der mahnende Zeigefinger gezeigt wird ...

Was passierte mit dem Vorgesetzten?

oberhaeo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #25 am: 03.05.2024 11:53 »
Der war kurz vor der Rente ... vermutlich nichts ... das wäre hier viral gegangen.
Die Kollegin ist den psychischen Belastungen nicht mehr gewachsen gewesen und ist mit 43 Jahren in Frührente gegangen. Seitdem habe ich von ihr nichts mehr gehört.

Als die Kollegin noch krankgeschrieben war, da stapelten sich in ihrem Postfach die Briefe vom Personalamt. Es stand zwar die Privatadresse drauf, doch der Kollege aus der Poststelle hat es ihr mit der Hauspost zugeschickt. Da wollte wohl jemand Porto sparen ... :)

Ich nahm die Briefe an mich, um sie ihr vorbei zu bringen. Die Briefe kamen dann jedoch wieder zurück, weil die Kollegin verzogen war.

Nun rief ich beim Personalamt an und teilte mit, dass all ihre Briefe sich hier bei uns stapelten. Die Dame fiel aus allen Wolken. Als ich den Hinweis gab sich an das Einwohnermeldeamt zu wenden, um an die aktuelle Adresse zu gelangen, kam nur ein verzweifeltes: Um Gottes Willen ... bloß nicht ... wenn Sie wüssten ...

Da fällt mir ein ... steht da bei uns im Keller nicht noch ein Rollcontainer von der Kollegin? ... ;) Naja, es ist ein Schimmelkeller ... von daher erledigt sich das irgendwann von alleine ... ;)

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 184
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #26 am: 03.05.2024 14:35 »
Natürlich muss die neue Kollegin kein Bußgeld iHv 30k €/Fall bezahlen. Einzig können die "Geschädigten", also die aufgerufenen Kollegen Schadensersatz von der neuen Kollegin fordern. Viel Spaß! ;-) Wenn nur durch das Aufrufen schon Schäden entstehen, dann gute Nacht, Deutschland.

spit

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #27 am: 03.05.2024 16:52 »
Oh Mann! Solche Wxxbstxckkx kenn ich nur zu gut. Hab selbst in kleinen Kommunen gearbeitet. Nie wieder! Auf jeden ist eine solche Anzeige ein ganz probates Mittel, unliebsame Kolleginnen und auch Kollegen loszuwerden.

Und natürlich muss die neue Kollegin kein Bußgeld zahlen. Also, TE bitte abschießen! Dafür müsste man eigentlich ein saftiges Bußgeld zahlen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,923
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #28 am: 03.05.2024 16:54 »
Der größte Schaden ist doch der Vertrauensbruch. Ich als ( männlicher ) Kollege würde mich doch fragen, ob ich gestalkt werde.

spit

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #29 am: 03.05.2024 18:37 »
Hier wurde ja auch "Relativieren" erwähnt. Ich weiß zwar nicht mehr 100 %ig, welche Daten im Melderegister stehen, aber was könnte man mit den dort stehenden Daten schonnanfangen? Was bringt es einem, wenn man über einen Kollegen weiß, welche Nationalität dieser hat, welchen Familienstand, wie die Steuer-Id lautet, welche Ausweise und Pässe vorhanden sind ...?

Mit Stalking hat das nichts zu tun. Stalking würde erst dann anfangen, wenn man mit dem Wissen einer Anschrift jemanden verfolgen würde.