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Kollegin "anzeigen"?
MoinMoin:
Ist schon erstaunlich, dass es hier offenbar viele Menschen gibt, die solche klare vergehen gegen Dienstvorschriften als nicht schlimm ansehen, solange kein Schindluder damit getrieben wird und dabei vergessen, dass eben dieser Schindluder schon statt gefunden hat und man es überhaupt nicht mitbekommt, wenn damit Schindluder betrieben wurde.
Klare Ansage an die Kollegin und wenn sie es nicht unterlässt, dann sollte man die nächste Stufe wählen, bevor sie Adressen an kriminelle Vereinigungen verkauft.
oberhaeo:
Ich danke Dir, MoinMoin!
Zu manchen der hier gemachten Äußerungen kann ich nur den Kopf schütteln ...
Es ist schon einige Jahre her, da hatte ich eine Kollegin, die bei ihrem Vorgesetzten immer wieder aneckte. Der wollte sie loswerden, doch so schnell geht das nicht bei Beamten.
Er hat also einen Kollegen damit beauftragt eine Einwohnermeldeauskunft für die Kollegin und ihren Mann einzuholen. Dieser tat wie ihm geheißen.
Bald darauf trudelte beim Finanzamt eine anonyme Anzeige wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein. (Mann war in der Schweiz gemeldet, sie war hier wohl in der falschen Steuerklasse ... irgendwas in der Art ...) Auch wenn sich das als falsch herausgestellt hatte, so hatte die Kollegin doch den Ärger.
Bei uns muss jeder schriftlich bestätigen, dass ein Abruf der Daten nur aus dienstlichen Gründen erfolgen darf zur Erfüllung der eigenen Aufgaben!
Ich greife also den bereits getätigten Rat auf ... spreche mit der Kollegin und mache ihr klar, was das für Konsequenzen für sie haben kann. Im Normalfall sollte das doch schon reichen. Wenn nicht, dann ist die Person nicht für den Zugriff auf die Daten geeignet ... ergo auch nicht für den Job ... Eine Meldung hat nichts mit Denunziantentum zu tun. Man macht sich selbst zum Mitwisser einer Straftat, wenn man die Sache vertuscht.
Bei einer Meldung denke ich aber, dass da auch nur der mahnende Zeigefinger gezeigt wird ...
Flying:
Woher weißt du denn davon?
Geht sie damit hausieren?
Du kannst es ansprechen oder es dem Abteilungsleiter mitteilen, weil es eigentlich nicht deine Aufgabe ist, das Ganze zu reglementieren.
carriegross:
--- Zitat von: kraemerchen am 03.05.2024 10:42 ---Mal weitergesponnen, was wäre denn, wenn der AG das erfährt? Also Kündigung, klar! Aber auch Ermittlungen, Anzeige wegen Datenschuthmzverstößen, die mit Bußgeldern bestraft werden können?
Ist es nicht so, dass Behörden als AG gegen AN gar keine Bußgelder verhängen können oder z. B. die Staatsanwaltschaft?
--- End quote ---
Schließe mich dem hier mal an.
Ansonsten u. a. an MoinMoin, mir klingt das eher, als wenn die Alte die Neue loswerden möchte, nur ein zu schlechtes Gewissen hat, wenn die Neue vllt doch mit mehr Folgen als "nur" Kündigung zu rechnen hat.
Und ich könnte wetten, dass sich die Alte selbst mal nur Daten angeguckt hat, die sie sich nicht hätte anschauen dürfen. Und wer hat das nicht schon mal gemacht? Dass man im AZR nicht unbedingt irgendeinen bekannten ABOA eingeben sollte, ist klar. Da klingelt dann evtl. mal wer ganz anders an die Bürotür als nur der Vorgesetzte.
Wie wäre das bei Akten? Es gibt ja nun einmal in sooo vielen Behörden noch soooo viele Akten, die Daten enthalten, die nicht im System sind und da kann nicht getrackt werden, wer sich eine Akte im Archiv anschaut.
carriegross:
--- Zitat von: oberhaeo am 03.05.2024 11:22 ---Ich danke Dir, MoinMoin!
Zu manchen der hier gemachten Äußerungen kann ich nur den Kopf schütteln ...
Es ist schon einige Jahre her, da hatte ich eine Kollegin, die bei ihrem Vorgesetzten immer wieder aneckte. Der wollte sie loswerden, doch so schnell geht das nicht bei Beamten.
Er hat also einen Kollegen damit beauftragt eine Einwohnermeldeauskunft für die Kollegin und ihren Mann einzuholen. Dieser tat wie ihm geheißen.
Bald darauf trudelte beim Finanzamt eine anonyme Anzeige wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein. (Mann war in der Schweiz gemeldet, sie war hier wohl in der falschen Steuerklasse ... irgendwas in der Art ...) Auch wenn sich das als falsch herausgestellt hatte, so hatte die Kollegin doch den Ärger.
Bei uns muss jeder schriftlich bestätigen, dass ein Abruf der Daten nur aus dienstlichen Gründen erfolgen darf zur Erfüllung der eigenen Aufgaben!
Ich greife also den bereits getätigten Rat auf ... spreche mit der Kollegin und mache ihr klar, was das für Konsequenzen für sie haben kann. Im Normalfall sollte das doch schon reichen. Wenn nicht, dann ist die Person nicht für den Zugriff auf die Daten geeignet ... ergo auch nicht für den Job ... Eine Meldung hat nichts mit Denunziantentum zu tun. Man macht sich selbst zum Mitwisser einer Straftat, wenn man die Sache vertuscht.
Bei einer Meldung denke ich aber, dass da auch nur der mahnende Zeigefinger gezeigt wird ...
--- End quote ---
Was passierte mit dem Vorgesetzten?
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