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Kollegin "anzeigen"?

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tammi:

--- Zitat von: dipz am 04.05.2024 02:28 ---
In Bayern mag selbst das Aufrufen zu einer Geldbuße führen. Z. B. in Hessen nicht. Ruft also die neue Kollegin oder ein AN allgemein in Hessen einen Datensatz unberechtigt in einem amtlichen Verzeichnis auf, muss sie/er kein Bußgeld bezahlen, weil es an der rechtlichen Grundlage für das Bußgeld fehlt.

--- End quote ---

Genau!

bebolus:
Druck doch die 3 Seiten hier aus und leg sie ihr auf den Schreibtisch.

Jochen1976:
Nein.

Schokobon:
Vergiss nicht abzuwägen was höher wiegt: Das Interesse der Allgemeinheit an einer
--- Zitat ---fachlich echt top
--- End quote ---
Kollegin im EMA oder deinem fragwürdigen Geltungsbedürfnis.

Eukalyptus:
Wenn die Kollegin aus privatem Interesse den dienstlichen Zugang zu Meldedaten missbraucht, ist das ein gravierender Vorfall. Wenn das mehrfach geschieht, halte ich die Kollegin für ungeeignet, im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Ob diese Daten für Straftaten weiter missbraucht werden, weiß hier keiner, und das ist auch gar nicht der Maßstab. Der Maßstab ist die gravierende Verletzung der Dienstpflichten.

Ratschläge wie man konkret vorgehen kann, wurden schon gegeben. Ich halte es am geeignetesten, der Kollegin zu verdeutlichen dass dieses Verhalten bereits jetzt in den Logs dokumentiert ist (also nicht unbemerkt bleiben kann) und zur Entlassung führen kann.

Bei der Einarbeitung müsste der Kollegin bereits klar gemacht worden sein, dass Sie das nicht tun darf. Ich vermute sogar, dass jeder Angestellte in diesem Bereich einen entsprechende Belehrung unterzeichnen muss.

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