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Kollegin "anzeigen"?

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clarion:
Eukalyptus,  meinst Du, dass da jede Kommune beim Datenschutz auf Zack ist? Aber auch das entschuldigt das Verhalten nicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: clarion am 05.05.2024 07:20 ---Eukalyptus,  meinst Du, dass da jede Kommune beim Datenschutz auf Zack ist? Aber auch das entschuldigt das Verhalten nicht.

--- End quote ---
Also man braucht Null Datenschutzverständnis um zu fühlen, dass dieses Handeln nicht mit den Aufgaben und der Rolle in der Gesellschaft, wenn man im öD in solchen Bereichen arbeitet, vereinbar ist.
Wer das nicht als Bauchgefühl in sich trägt, der ist schlicht und ergreifend ungeeignet, dass es einem in den Fingern juckt ist das eine, die Disziplin nicht aufzubringen das andere, es sorglos als, ist doch nichts passiert abzutun, dass schlimmste.

Das oftmals ein miese Auditing der Logs die Leute in Sicherheit wiegen lässt, ist leider das Trauerspiel.

lollos:
Also, ich finde hier bisher keine Antwort wirklich zu 100 ℅ richtig bzw. zielführend!

Hat die neue Kollegin evtl. eine (Schwer-)Behinderung, die ihr Verhalten erklären könnte?

Und @TE/alte Kollegin, selbst noch nie einen Datensatz aufgerufen, den du nicht hättest aufrufen dürfen? Kann ich mir kaum vorstellen! Sorry!

Man darf hier nicht pauschalisieren. Niemand wegen irgendeinem wegen irgendetwas. Dass die neue Kollegen automatisch für den ÖD ungeeignet sein soll, wow!

Ich möchte auch nicht pauschalisieren, aber dass nur die neue Kollegin Daten aufruft, die sie nicht aufrufen durfte, ich weiß nicht.

Ich hatte mich berufsbedingt mal etwas mehr mit der Thematik beschäftigt.

Sehr interessante Seite:

https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank/

Und lest Euch mal nur den letzten oder die beiden letzten Tätigkeitsberichte der Landesdatenschutzbeauftragten durch. Stichwort Mitarbeiterexzesse. Erstaunlich und irgendwie machts einen nachdenklich, wie viele Fälle mit Polizisten dort aufgelistet, die aus den verschiedensten Gründen Datensätze unbefugt aufgerufen haben.

Was ich auch zu bedenken geben möchte von wegen Eigentor, was nicht heißen soll, dass ich das unbefugte Aufrufen von Datensätzen gutheiße, dass der Chef von neuer und alter Kollegin vllt noch nie solche Auswertungen gemacht hat, weil er Vertrauen hatte, und dann kommt er auf den Trichter und lässt für einen gewissen Zeitraum rükwirkend und dann zukünftig alle Mitarbeiter, also auch die alten, kontrollieren. Da dürfte es dann vllt die ein oder andere Abmahnung geben können. Da macht man sich als alte Kollegin natürlich gaaanz viele Freunde. Datenschutz ist wichtig, aber man kanns auch übertreiben.

MoinMoin:

--- Zitat von: lollos am 05.05.2024 08:11 ---Man darf hier nicht pauschalisieren. Niemand wegen irgendeinem wegen irgendetwas. Dass die neue Kollegen automatisch für den ÖD ungeeignet sein soll, wow!

--- End quote ---
Nicht für solche Bereiche geeignet, da die Grundhaltung eben fehlt. Man kann aber die Eignung erwerben, in dem man an seiner Grundhaltung arbeitet.


--- Zitat ---Ich möchte auch nicht pauschalisieren, aber dass nur die neue Kollegin Daten aufruft, die sie nicht aufrufen durfte, ich weiß nicht.
--- End quote ---
Ja, schlimm genug. Und weil es solche Deppen/innen gibt, werden die Hürden und Kontrollmaßnahmen arbeitsverhindert höher gestellt.
Wäre nicht nötig, wenn das Bewusstsein und die Strafen entsprechend sind.

Wie du schreibst, Eigentor. Die die es richtig machen, die müssen darunter leiden.

Deswegen: Der neuen Kollegin kollegial und im 2 Augengespräch ordentlich den A aufreißen, damit sie das Bewusstsein und Befähigung erlangen kann.

Wenn es nicht klappt und die Neugierde zu groß ist, dann ist sie eben ungeeignet und kann woanders eingesetzt werden, denn heute nur die eigenen Nachbarn abfragen, morgen die der Freunde und übermorgen gegen eine kleine Gefälligkeit....

Natürlich ist mir auch bewusst, dass solche Meldedaten in 99,99 % der Fälle pille palle sind.

Eukalyptus:
Zur Verdeutlichung meines Vorschlages: Der Kollegin in kollegialer, aber deutlicher Weise kommunizieren dass so etwas eine Dienstpflichtverletzung ist. Das mit der Ergänzung, dass Abfragen automatisch protokolliert werden und wenn sich jemand die Protokolle anschaut, es unvermeidlich Folgen hat bis hin zur Entlassung. Schließlich kann man noch die Bemerkung machen (falls die Dienstpflichtverletzung nicht als Argument reicht), dass man sich selber auf eine so offensichtliche Weise (Protokolldateien) nicht angreifbar machen würde. Es sind schon Kassiererinnen im Supermarkt wegen einstelligen Eurobeträgen gekündigt worden...

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