Mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses werden Sie aus der Pflichtversicherung abgemeldet. Es entsteht eine beitragsfreie Versicherung. Ein besonderer Antrag muss hierfür nicht gestellt werden. Ihre bis dahin erworbenen Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten. Diese können sich durch Zuteilung von Bonuspunkten noch erhöhen, sofern Sie bereits eine Wartezeit von 120 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt haben.
Eine Fortführung der VBLklassik durch eigene freiwillige Beiträge nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich. Sofern Sie aber noch während Ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei der VBL eine freiwillige Versicherung begründet haben, können Sie diese nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses fortführen.
Die Beitragsfreiheit Ihrer VBLklassik endet, sobald Sie aufgrund einer erneuten Beschäftigung im öffentlichen Dienst wieder bei uns pflichtversichert werden. Über Ihren neuen Arbeitgeber werden nun wieder weitere Rentenbausteine zur Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung in der VBLklassik für Sie angespart.
Sollten Sie nicht bereits mit Ihrem Antrag auf die freiwillige Versicherung einen entsprechenden Fortsetzungsantrag gestellt haben, müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten diesen Antrag stellen. Die Frist beginnt mit dem Ende Ihrer Pflichtversicherung zu laufen.
Für Anwartschaften aus Beiträgen, die von Ihnen nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Rahmen einer privaten Fortsetzung eingezahlt wurden, besteht keine subsidiäre Einstandspflicht Ihres ehemaligen Arbeitgebers. Setzen Sie Ihre freiwillige Versicherung nicht fort, wird diese beitragsfrei gestellt und kann danach nicht mehr wiederaufleben. Nach Eintritt des Versicherungsfalls erhalten Sie aus der freiwilligen Versicherung Ihre zusätzliche Betriebsrente von der VBL.
Für nähere Infos ist es ratsam, sich direkt mit der VBL in Verbindung zu setzen und sich dort beraten zu lassen.