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Vorgesetzte abmahnen?

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oberhaeo:
Hi Leute!

Mir steht im Oktober noch ein Gespräch mit meiner Fachaufgabenleiterin an, welches hoffentlich in geordneten Bahnen verlaufen wird. Zu dieser Zeit kommt sie aus dem Erziehungsurlaub zurück.

Wenn ich die ganze Story hier erzähle, dann wird das ein Roman. Daher nur kurz:
Unsere DV zum Homeoffice lässt grundsätzlich 4 Tage Homeoffice zu. Seit den Anfängen von Corona hatte ich das auch mit dem AG vereinbart. Natürlich gibt es verschiedene Belange, die erfüllt sein müssen.

Sowohl meine Sachgebiets- als auch meine Fachaufgabenleiterin haben sich dagegen gewehrt. Tenor: Ich will die Tür aufmachen und Dich im Büro sitzen sehen. Dazu haben sie allerdings nachweislich gelogen in Stellungnahmen  gegenüber dem Personalamt.

Diese sind in meiner Personalakte gelandet. Ich habe dafür gesorgt, dass diese wieder entfernt wurden, ohne einen großen Wind zu machen. Dies ging nur mit dem Kompromiss auf 2 Bürotage.

Trotzdem möchte ich der Vorgesetzten im Oktober klar machen, dass sie ihre Kompetenzen weit überschritten hat und ich mir das nicht noch einmal gefallen lasse. Wenn sie sich darauf einlässt ... wunderbar ... wenn sie sich aber sträubt ... nun, dann möchte ich vorsorgen.

Aus der Privatwirtschaft habe ich schon gehört, dass man seinen Vorgesetzten abmahnen kann. Dies hat dann allerdings eher positive Auswirkungen auf Sperrfristen beim Arbeitslosengeld, sollte eine Kündigung ausgesprochen werden.

Da ich zu den glücklichen "Unkündbaren" gehöre (Hinweis: Ich klaue keine goldenen Löffel ...), würde mein AG eher dafür sorgen, dass ich in eine andere Abteilung versetzt werde.
Was hätte es aber bei uns im ÖD für die vorgesetzte Beamtin für Konsequenzen?

Landesdiener:
Keine.

Da müsstest du schon ein konkretes Dienstvergehen nachweisen, was bei der Thematik sicher schwer sein wird. Bestenfalls bekommt sie von oben eins auf den Deckel, mehr aber auch nicht.

clarion:
Seit wann kann man Vorgesetzte und Kollegen abmahnen???

Bei belegbaren Dienstvergehen kann man den Vorfall melden, was daraus gemacht wird,  entscheidet die Behördenleitung.

Dass 4 Tage HO schlecht für das Team und Absprachen ist und daher den meisten Vorgesetzten nicht gefällt,  ist doch vollkommen logisch! Auf Homeoffice besteht kein Rechtsanspruch,  das muss mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar sein.

Gut, dass ich Dich nicht im Team habe.

Organisator:

--- Zitat von: clarion am 03.05.2024 13:07 ---Seit wann kann man Vorgesetzte und Kollegen abmahnen???

Bei belegbaren Dienstvergehen kann man den Vorfall melden, was daraus gemacht wird,  entscheidet die Behördenleitung.

Dass 4 Tage HO schlecht für das Team und Absprachen ist und daher den meisten Vorgesetzten nicht gefällt,  ist doch vollkommen logisch! Auf Homeoffice besteht kein Rechtsanspruch,  das muss mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar sein.

Gut, dass ich Dich nicht im Team habe.

--- End quote ---

Auch bei 4 Tagen Homeoffice kann man durch geeignete Regelungen dafür sorgen, dass es keine Nachteile für das Team oder Absprachen hat. Eine so pauschale Aussage kann ich nicht nachvollziehen.

clarion:
Weil die kleine Gespräche beim Hallo sagen oder in der Teeküche nicht stattfinden. In diesen Gesprächen werden ja auch dienstliche Informationen ausgetauscht, oder man erzählt sich auch mal was Privates und lernt sich im Team besser kennen. Beispie,sweise erzählte just gestern ein Kollege auf dem Flur nebenbei etwas sehr Relevantes. Er konnte es nicht einschätzen,  dass es eine für mich wichtige Information war, da er nicht mein Feld beackert. Das Gespräch begann im Übrigen mit dem Bedauern, dass das schöne Wetter nicht über das Wochenende anhalten wird. Ich halte solche Begegnungen für das Team für wichtig.

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