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Vorgesetzte abmahnen?
Umlauf:
Es kommt auf das Tätigkeitsfeld, auf die Arbeit, auf die Menschen, auf die Führungskraft usw an.
Was bei dem einen Fall bestens funktioniert, kann bei dem anderen Fall eine katastrophale Entwicklung nehmen.
Bei uns funktioniert es sehr gut, trotz erlaubter bis zu 80% HO.
Liegt aber auch am leicht nerdigen Charakter bei uns.
FGL:
--- Zitat von: oberhaeo am 03.05.2024 12:14 ---Aus der Privatwirtschaft habe ich schon gehört, dass man seinen Vorgesetzten abmahnen kann.
--- End quote ---
Abmahnen kann man seinen Vertragspartner, wenn dieser Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt. Du hast kein Schuldverhältnis mit Deiner Vorgesetzten. Abmahnen müsstest Du Deinen Arbeitgeber, wenn dieser handelnd durch seine Beauftragten Pflichten aus dem Schulverhältnis verletzt.
frankundfrei:
Überleg Dir, ob Du woanders ne Job-Alternative findest....wo Du jemanden kennst, der, die dir Infos zum Führungsverhalten und Klima allg geben kann. Leider ist es noch ZU weit verbreitet, dass Führung die machen, die aufgrund Fachlichem dorthin kommen, auch heute sind tlw zwar nette Jüngere "führen" (will, muss ein Mensch eigentlich geführt werden?) , aber auch die können sich typbedingt nie in andere hineinversetzen.
Organisator:
--- Zitat von: Umlauf am 03.05.2024 14:06 ---Es kommt auf das Tätigkeitsfeld, auf die Arbeit, auf die Menschen, auf die Führungskraft usw an.
Was bei dem einen Fall bestens funktioniert, kann bei dem anderen Fall eine katastrophale Entwicklung nehmen.
Bei uns funktioniert es sehr gut, trotz erlaubter bis zu 80% HO.
Liegt aber auch am leicht nerdigen Charakter bei uns.
--- End quote ---
So sehe ich das auch - daher finde ich Pauchalisierungen nicht sinnvoll. Was für die einen gut ist (Präsenzkultur) kann für andere schlicht nicht hilfreich bis abschreckend sein - und umgekehrt.
ElBarto:
Wenn in der DV 4 Tage Homeoffice stehen, kann ich nachvollziehen wenn man diese will.
Ich bin mir aber sicher, dass es in der DV oder darüberhinaus noch weitere Regelungen gibt wie z.B:" Der Vorgesetzte regelt die Details für seinen jeweiligen Bereich.", "Der Vorgesetzte ist dafür verantwortlich, dass eine Mindestbesetzung gewährleistet wird oder oder oder...".
Es kommt auch immer auf die Aufgaben an sich an.
Wenn der Vorgesetzte dann der Meinung ist 2 Homeoffice sind vertretbar, 4 nicht dann mag er sich durchaus auf sicherem Grund bewegen.
Eine Abmahnung des Vorgesetzten gibt es aber so nicht. Das geht immer von oben (AG) nach unten (AN).
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