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[BW] Anspruch auf Einsicht Akte zur Bewerberauswahl

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frankundfrei:
Hallo!

Gibt es einen reellen Anspruch - zB nach Informationsfreiheitsgesetz - wie die Entscheidung für und gegen die Bewerber einer Stellenausschreibung gefallen ist?

"Klar" wird sich jede Behöre darum drücken und nichts rauslassen. Aber bei mir hat dies einen Geschmack, es ist offensichtlich, dass ich fachlich der geeignetste war und auch menschlich ist nichts Negatives bekannt. Die ehemal. Kollegen bestätigen dies....also hat man wohl mal ein falsches Wort im Gespräch gesagt o.ä....
allerdings kann dies objektiv den ansonsten weiten Vorsprung zu anderen Bewerbern nie erklären.

Daher will ich dort anfragen, auch wenn ich nichts Konkretes erwarte, da es nichts Belastbares und nichts nichtDiskriminierendes gibt.
Hintergrund: ich arbeitete dort bereits und hab ein Top Zeugnis vor 7 Jahren bekommen.

Anzunehmen, dass wer einmal den Dienstherrn (wegen damals unterirdischem Führungsverhalten) verlässt, bei Manchen eben für immer "verbrannt" ist.


Gibt es klare Rechtsgrundlagen, Konkreteres zu erfahren?

Danke euch!
LG
Frank

clarion:
Ja gibt es. Du kannst Akteneinsicht bekommen. Die wirst vermutlich einen Tabelle mit möglicherweise geschwärzten Namen bekommen, inder man in verschiedenen Kriterien Punkte vergeben werden und ein Mitbewerber wird in der Summe mehr Punkte haben als du. Da wird aber nicht drinstehen, dass Herr X abc gesagt hat und daher abgelehnt wird.

frankundfrei:
Danke Clarion, kennst Du eine Rechtsgrundlage, auf die ich mich beziehen kann?

frankundfrei:
fand dies hier:

Wenn es im öffentlichen Dienst im Rahmen einer Stellenvergabe zu einer Auswahl zwischen mehreren Bewerbern kommt, dann ist der öffentliche Arbeitgeber im Gegensatz zum privaten Arbeitgeber umittelbar an die Verfassung gebunden. Das bedeutet in der Praxis, dass sowohl die Durchführung des Auswahlverfahrens als auch die Auswahlentscheidung selbst nach den Kriterien des Art. 33 Abs. (2) des Grundgesetzes (kurz: GG) auszurichten sind.

Art. 33 Abs. (2) GG gewährt Bewerbern bei Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst ein grundrechtsgleiches Recht. Demnach hat jeder Deutsche den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt in Abhängigkeit von seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.

clarion:
Ja aus dem von Dir genannten GG Artikel ist das indirekt abzuleiten. Um zu prüfen, ob tatsächlich nach Eignung Leistung und Befähigung ausgewählt wurde, muss man natürlich Akteneinsicht haben.

Es gibt da reichlich Rechtsprechung, wenn Du nach Konkurrentenklage googelt, müsste zu einiges zum Thema kommen.

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