Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel vom TV-L zu TVöD Kommune (Stadt)
Mirko2305:
Liebe Community,
ich würde gern mein Arbeitgeber wechseln. Ich bin momentan Tarifbeschäftigter im TV-L Entgeltgruppe 11 und würde nun gern zur Stadt wechseln, da dort der Aufstieg in die Laufbahn 2.2 möglich wäre (TVöD VKA E 13).
Meine zwei Fragen dazu:
1) Ist es möglich mich versetzen zu lassen, ohne Probezeit oder müsste ich kündigen und einen neuen Arbeitsvertrag bei der Stadt unterschreiben ?
2) Mittlerweile habe ich bereits 4 Jahre Dienstzeit, würde die Zusatzversorgung VBL beim neuen AG weiterlaufen oder beginnt man hier wieder von Null ?
Danke.
Mirko
MoinMoin:
Es gibt im TVöD keine Laufbahn 2.2, dass ist Beamte Krempel.
Man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Nein, du kannst dich nicht versetzen lassen, denn du wechselst den Arbeitgeber
Ja, du musst deinen alten Arbeitsvertrag kündigen und einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, denn du wechselst den Arbeitgeber.
Ja, du kannst eine Reduzierung der Probezeit vereinbaren, dass muss der neue AG nur wollen.
Du fängst eine EG13 Stelle in Stufe 1 an, außer wenn der AG dir mehr anbietet, muss er aber nicht.
zu 2. kann ich leider nichts sattelfestes sagen.
Mirko2305:
Danke für die schnelle Antwort.
Es gibt also nicht die Möglichkeit sich versetzen zu lassen zu einem anderen AG ? Ich meine, es ist ja alles öffentlicher Dienst. Hatte im Forum schon öfters gelesen, dass das bei Beamten so gemacht wird vom Land zur Kommune. Der Tarifvertrag TV-L und TVöD orientieren sich ja i.d.R. eng an die Beamten.
Das wäre nämlich auch hilfreich im Sinne meiner Zusatzversorgung. Denn beide (TV-L und TVöD VKA) machen es über VBL.
SusiE:
Die Zusatzversorgung nimmst du mit, die läuft weiter.
Wabi Sabi:
--- Zitat von: Mirko2305 am 04.05.2024 15:44 ---... Der Tarifvertrag TV-L und TVöD orientieren sich ja i.d.R. eng an die Beamten. ...
--- End quote ---
Diese Bemerkung hätte zu anderen Zeiten zu einem regelrechten Shitstorm geführt. ;)
Und zum Beweis:
§ 15 Abs. 1 BeamtStG:
Beamtinnen und Beamte können auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes oder des Bundes in ein Amt einer Laufbahn versetzt werden, für die sie die Befähigung besitzen.
Protokollerklärung Nr. 2 zu § 4 Abs. 1 TVöD:
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Protokollerklärung Nr. 2 zu § 4 Abs. 1 TV-L:
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
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