Autor Thema: Regelbeförderung Bundesbeamte  (Read 3159 times)

amy1987

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #15 am: 06.05.2024 17:54 »
Zulässig wäre es, aber die Behörde wird einen Teufel tun, die Urkunde vorzeitig zu übergeben.

Damit würde sie sich ja selbst den Spielraum nehmen (aus welchen Gründen auch immer) die Beförderung nochmal zu verschieben oder komplett zu unterlassen. Also nur Nachteile für die Behörde.

Schon einmal daran gedacht, dass man zufriedene Beamte möchte? Auch Beamte können wechseln oder sich aus dem Dienst entlassen lassen, wenn der Dienstherr meint, er könnte Sklaventreiber spielen.

Wenn einem die Karotte "baldige Beförderung" vor der Nase hängt, wird wohl kaum ein Beamter mal spontan die Behörde wechseln. Und von der leeren Drohung, das Beamtenverhältnis an den Nagel zu hängen, lässt sich eine Behördenleitung nicht ins Boxhorn jagen. Das ziehen am Ende so wenige durch, das es sich nicht lohnt, eine gesamte Verwaltungspraxis danach auszurichten. Ich habe schon in mehreren Bundesbehörden im Personalbereich gearbeitet und kann dir sagen, es gibt ganz viele verschiedene Gründe und Motivationen für personalwirtschaftliches Handeln und Planungen, aber einfach nur "damit die Beamten glücklicher sind" kommt darin nicht vor.

Wenn Mitarbeiterzufriedenheit nicht (auch) eine handlungsleitende Maxime des Personalbereichs ist, dann läuft da wohl was falsch. Auch wenn manche Forumsteilnehmer ein Beschäftigungsverhältnis nur als Tauschgeschäft "Arbeit gegen Geld" sehen, gehören zur erfolgreichen Führung einer Organisation auch zufriedene Mitarbeiter.

In der Theorie definitiv wichtig und sinnvoll, findet in der Realität aber sehr wenig Berücksichtigung.

In der Theorie müssten Beamte auch amtsangemessen besoldet werden. In der Realität...nunja.


flip

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Zwischenfrage:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #16 am: 06.05.2024 18:30 »
Was ist eine Regelbeförderung und in welchem Universum werden Regelbeförderungen durchgeführt?
Google findet dazu nichts erhellendes...

2strong

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #17 am: 06.05.2024 19:31 »
Mal drei Monate länger auf eine Beförderung warten zu sollen, sollte kein Akt sein. Ich kann zwar aus der Perspektive desjenigen, der auf die Urkunde wartet, gut nachvollziehen, dass einem da jeder Monat wie eine Ewigkeit vorkommt. Aber rückblickend betrachtet sind solche Zeiträume m. E. komplett unbedeutend und schon gar nicht wechselt jemand, der bei Trost ist, (allein) deshalb die Behörde.

Warzenharry

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #18 am: 07.05.2024 06:59 »

@flip: Also Regelbeförderungen gibt es schon noch. Ich z.B. bin 6 Monate VOR Ende meiner BaP Zeit zu A10 befördert worden. Fraglich ist jetzt, wie lange ich nun auf A11 warten darf. Werden es drei Jahre oder wird es ggf. länger dauern..

@2strong
Ich denke, dass es schon darauf ankommt, wie lange dieses Spiel schon getrieben wird, wie lange die Beförderungszeiten innerhalb der Behörde im allgemeinen sind und was die Behörde sonst zu bieten hat.

Für jemanden, der sich mit den derzeitigen Missständen befasst, ihm diese bewusst sind und der jetzt ggf. und solchen Konsolidierungsmaßnahmen leiden muss, der wird einen wechsel sicher prüfen und in Betracht ziehen.

Wenn mein Bundesland wie der Bund meine 12 Jahre SaZ für die Erfahrungsstufen mitzählen würde, würde ich derzeit sogar etwas mehr bekommen. Einige BL tun das....somit ist der Dienstherr gut beraten eine Wechselwelle der Beamten in den Landesdienst nicht für unmöglich zu halten.



EiTee

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #19 am: 07.05.2024 07:44 »

@flip: Also Regelbeförderungen gibt es schon noch. Ich z.B. bin 6 Monate VOR Ende meiner BaP Zeit zu A10 befördert worden. Fraglich ist jetzt, wie lange ich nun auf A11 warten darf. Werden es drei Jahre oder wird es ggf. länger dauern..


Da muss ich widersprechen, denn Flip hat hier recht. Eine Regelbeförderung, im eigentlichen Sinne des Wortes, gibt es nicht. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind die Kriterien, welche zu einer Beförderung führen können, ein passender Dienstposten als Unterbau vorausgesetzt.

Diese wirren Konstrukte von Pseudowartezeiten, welche inoffiziell genutzt werden, haben rechtlich keinen Bestand, denn ein Recht auf Beförderung, selbst als das Sternchen unter all den Nulpen, gibt es nicht. So etwas wird jedoch im Volksmund als "Regelbeförderung" tituliert.

Organisator

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Antw:Zwischenfrage:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #20 am: 07.05.2024 07:58 »
Was ist eine Regelbeförderung und in welchem Universum werden Regelbeförderungen durchgeführt?
Google findet dazu nichts erhellendes...

In Bundesbehörden finden regemäßig Beurteilungsrunden statt. In vielen Bundesbehörden mit gebündelten Dienstposten finden dann im Anschluss Beförderungsrunden auf Grundlage der frischen Beurteilungen statt.

Manche nennen das "Regelbeförderungen".

Hans1W

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #21 am: 07.05.2024 09:43 »
Wer auf einem Bündeldienstposten sitzt macht automatisch Arbeit die höher bewertet ist wie seinen aktuelle Besoldungsstufe, solange er nicht am am Ende der Dienstpostenbewertung angelangt ist.
Wenn dann noch ausreichend Planstellen frei sind kann der Dienstherr großzügig befördern, wenn er den möchte. Weil bewährt hat sich der Mitarbeiter ja auf dem Dienstposten schon. Aber eine Anspruch daraus lässt sich nicht ableiten. Dann gibt es noch Fristen die einzuhalten sind.
Aber es gibt auch immer wieder "Leistungsträger"
https://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-alfred-sauter-bauministerium-tochter-1.5302343
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-bauministerium-sauter-tochter-csu-1.5259476
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/CDU-will-Untersuchungsausschuss-Weils-Bueroleiterin-zu-hoch-bezahlt,untersuchungsausschuss236.html
Die Liste ist bestimmt nicht abschließend, häufig kommt es einfach nicht an die große Presse.