Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung abwarten?

(1/6) > >>

Stanni89:
Hallo Schwarmintelligenz,

bei mir steht die Höhergruppierung an, nachdem ich nun alle in der Ausschreibung geforderten Fähigkeiten erworben habe. Ich bin derzeit in Entgeltgruppe 11 in Erfahrungsstufe 2 (seit einem Jahr, noch ein Jahr)  eingruppiert. Wenn ich es richtig recherchiert habe, bedeutet eine Höhergruppierung, dass die Laufzeit der Erfahrungsstufe von vorn beginnt. Sollte ich noch ein Jahr warten, damit ich erst in die Gruppe 12 komme, wenn ich bereits Erfahrungsstufe 3 im Sack habe? Oder denkt ihr, das könnte mir auf die Füße fallen? Hat jemand ähnliche Entscheidungen treffen müssen?

Ich danke euch im Voraus, Grüße

Tagelöhner:
Rechne dir doch mit Excel aus, ob dich ein Verlust der bislang durchlaufenen Stufenlaufzeit (in Stufe 2 sehr überschaubar) bis zum Erreichen der Stufe 6 tatsächlich deutlich schlechter stellt. Falls ja, kannst Du ja versuchen mit deiner Dienststelle zu vereinbaren, dass erst alle zur Höhergruppierung führenden Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden, wenn die Stufe 3 erreicht wurde.

Ich würde eher zur sofortigen Höhergruppierung raten (vor allem wenn es sich erst um die Stufe 2 handelt), denn was man einmal hat, das hat man. Was wenn sich deine Dienststelle dann doch noch anders entscheidet (z.B. aufgrund von Sparzwängen) und es nie mehr zur Höhergruppierung kommt. Dann geht der Optimierungswahn nach hinten los.

Stanni89:
Das sind tatsächlich auch meine Bedenken und der Grund dafür, dass ich die Frage überhaupt gestellt habe. Es ist so, dass eigentlich der Aufstieg in die EG 12 erst nach vollen 3 Jahren vorgesehen ist. Es ist quasi ein Angebot meiner Leitung, dass ich schon nach 2 Jahren die 12 bekommen kann. Tatsächlich würde ich da allerdings, so befürchte ich, schlechter bei wegkommen.

MoinMoin:
Da die Tarifautomatik das von selbst regelt und solltest du mal kundtun, auf welcher Basis die HG erfolgen soll.
Übertragung von neuen Aufgaben?
Oder aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person?

Stanni89:
Ich habe eine Stelle bekommen, die Sachverständigentätigkeiten beinhaltet. Ich habe nun die erforderliche SV-Ausbildung absolviert und demnach steht mir jetzt die HG zu. Meine Tätigkeiten haben sich nicht geändert, ich kann jetzt lediglich allein unterschreiben.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version