Autor Thema: Höhergruppierung abwarten?  (Read 2062 times)

Tagelöhner

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #15 am: 08.05.2024 08:57 »
Wie erwähnt würde ich versuchen diesen Umstand 1x sachlich anzusprechen und dann im Zweifel aber lieber die Höhergruppierung nehmen. Stufenaufstiege sind später ja auch tariflich wieder vorzeitig darstellbar, wenn es vom AG angewendet wird.

Ob dir die Höhergruppierung zu einem späteren Zeitpunkt wirklich noch ermöglicht wird, birgt nun mal eines gewissen Risikos. Der Arbeitgeber muss nur bei seiner Stellenbewirtschaftung gezwungen sein, die aktuell freie Stelle anderweitig zu verbrauchen oder es kommen von übergeordneter Stelle (Ministerium) Vorgaben, Höhergruppierungen vorläufig auszusetzen, weil die finanzielle Situation angespannter ist, oder dem Arbeitgeber passt deine Arbeitsleistung auf einmal nicht mehr usw.

Stellenbeschreibungen sind dann über Zeitanteile der Arbeitsvorgänge usw. immer so anpassbar, dass die dir übertragenen Tätigkeiten plötzlich doch keiner Entgeltgruppe 12 mehr entsprechen.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #16 am: 08.05.2024 09:14 »
Wenn dem TE bereits Tätigkeiten gemäß E12 übertragen sind und lediglich die dreijährige praktische Erfahrung fehlt, ist er mit Erreichen dieser Erfahrung in die E12 eingruppiert.
Insoweit gibt es da kein großes Risiko; allenfalls dass höherwertige Tätigkeiten entzogen werden, was jedoch nicht ohne Einverständnis des AN geht.

Stellen, die finanzielle Situation des AG oder die Arbeitsleistung des AN sind nicht eingruppierungsrelevant

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #17 am: 08.05.2024 09:15 »
Sehe ich komplett anders als @Tagelöhner.
Da er die höherwertigen Aufgaben definitiv jetzt schon übertragen bekommen hat und er jetzt schon die EG12 Tätigkeiten ausübt und nur wegen fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger eingruppiert ist, dann kann im Worst Case nur folgendes passieren:
Wenn er nicht zum Wunschtermin seine höhere EG bekommt, dann kann er sie einklagen und bekommt sie rückwirkend, da er besagt Tätigkeiten schon seit Anbeginn ausübt!
bzw. zu dem Zeitpunkt in dem das Gericht das tarifliche Merkmal (weswegen er derzeitig eine EG niedriger ist) "langjähriger praktischer Erfahrung" erfüllt ansieht.
Gängig sind da in der Tat oft 3 Jahre

Das tarifliche Merkmal besondere Schwierigkeit und Bedeutung ist nach meinem Verständnis schon jetzt erfüllt.
Unabhängig ob er alleine oder andere mitunterschreiben, da dies nur die Verantwortung regelt und das ist hier tariflich ohne relevanz.

Und nur von zur Klarstellung:

Ein AG kann keine Höhergruppierung aussetzen!
Man kann darauf verzichten Tätigkeiten zu übertragen (dann werden sie halt nicht gemacht) oder Tätigkeiten so zeitanteilmäßig verteilen, dass sie nicht relevant sind.

Umlauf

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #18 am: 08.05.2024 09:42 »
Meine Dienststelle ist dankbar für Hinweise auf das mögliche verpassen von Stufensteigerungen.
Aber 50% der aktuellen Stufenlaufzeit, dass ist schon ein sehr großer Brocken. Selbst wenn es dir mündlich zugesagt wird. Bei der langen Zeit hätte ich persönlich arge Bauchschmerzen.

Das habe ich nicht ganz verstanden

Bei uns haben die Personaler die Stufenlaufzeiten i.R. nicht im Blick.
Wenn da etwas kurz vor knapp mit einer Höhergruppierung übertragen werden soll, sind sie dankbar für den Hinweis und verzögern dann die Übertragung der Aufgaben.
Aber das können sie nicht ewig machen…

Tagelöhner

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #19 am: 08.05.2024 09:44 »
Nur liegt ihm denn überhaupt eine detaillierte Tätigkeitsdarstellung mit allen Arbeitsvorgängen, entsprechenden Zeitanteilen und Bewertungen vor, auf die er sich überhaupt stützen kann und die ihm dabei behilflich wäre, die E12 gerichtlich durchzusetzen? Dies ist in den allermeisten Fällen nicht der Fall.

Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass die öffentlichen Arbeitgeber gestalterisch recht flexibel werden können, wenn Sie auf dem Papier eine bestimmte Entgeltgruppe erreichen (müssen) und alle Möglichkeiten und Stellschrauben der tariflichen Eingruppierungsvorschriften ausloten bzw. drehen. Da wird dann zumeist passend gemacht, was nicht passt und in der Praxis hält sich dann in aller Regel nach einer gewissen Zeit wieder keiner mehr vollumfänglich an das, was geschrieben wurde.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #20 am: 08.05.2024 10:54 »
Nur liegt ihm denn überhaupt eine detaillierte Tätigkeitsdarstellung mit allen Arbeitsvorgängen, entsprechenden Zeitanteilen und Bewertungen vor, auf die er sich überhaupt stützen kann und die ihm dabei behilflich wäre, die E12 gerichtlich durchzusetzen? Dies ist in den allermeisten Fällen nicht der Fall.
Stimmt und in diesem Fall kann deinem Tipp folgen und flugs auf die EG12 zu kommen um dann, wenn das Geld knapp ist ratzebatze auf die EG10 runtergeschrieben wird, weil es ein Eingruppierungsirrtum war.

Zitat
Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass die öffentlichen Arbeitgeber gestalterisch recht flexibel werden können, wenn Sie auf dem Papier eine bestimmte Entgeltgruppe erreichen (müssen) und alle Möglichkeiten und Stellschrauben der tariflichen Eingruppierungsvorschriften ausloten bzw. drehen. Da wird dann zumeist passend gemacht, was nicht passt und in der Praxis hält sich dann in aller Regel nach einer gewissen Zeit wieder keiner mehr vollumfänglich an das, was geschrieben wurde.
Korrekt.
Aber es sind immer zwei Vertragspartner, die da mitspielen müssen.

Tagelöhner

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #21 am: 08.05.2024 11:19 »
Auch wenn korrigierende Rückgruppierungen aufgrund eines Eingruppierungsirrtums rechtlich möglich sind, findet derartiges in der Praxis so gut wie nie statt, da es so gut wie immer vor dem Arbeitsgericht landen wird und der Arbeitgeber seine Unfähigkeit (da steht ja dann vielleicht sogar jahrelange Veruntreuung von Steuermitteln bzw. Nichteinhaltung haushaltsrechtlicher Grundsätze im Raum) dann auch noch mit heruntergelassener Hose zur Schau stellen muss.

Außerdem kann man sich nach vielen Jahren vielleicht sogar noch auf sowas wie "Treu und Glauben" stützen und der Arbeitgeber kann den Zustand ja heilen, indem er höherwertige Tätigkeiten überträgt oder Zeitanteile frisiert.

Stanni89

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #22 am: 08.05.2024 12:08 »
In meinem Bereich arbeiten viele Sachverständige und die Tätigkeitsbeschreibungen sind wasserdicht formuliert. Ich bedanke mich für eure Meinungen, Bedenken und Erfahrungen. Ich werde nach sorgfältiger Überlegung die "planmäßige" Höhergruppierung abwarten und mich ggf. in einem Jahr melden, um in Erfahrung zu bringen, wie ich gerichtlich vorgehen kann ;)

Grüße

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #23 am: 08.05.2024 12:31 »
In meinem Bereich arbeiten viele Sachverständige und die Tätigkeitsbeschreibungen sind wasserdicht formuliert. Ich bedanke mich für eure Meinungen, Bedenken und Erfahrungen. Ich werde nach sorgfältiger Überlegung die "planmäßige" Höhergruppierung abwarten und mich ggf. in einem Jahr melden, um in Erfahrung zu bringen, wie ich gerichtlich vorgehen kann ;)

Grüße
kleine Rückfrage:
Du bist als Berufsanfänger dort gestartet? Oder wieviel Jahre hast du schon praktische Erfahrung als Ing gesammelt?

Stanni89

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #24 am: 13.05.2024 07:43 »
kleine Rückfrage:
Du bist als Berufsanfänger dort gestartet? Oder wieviel Jahre hast du schon praktische Erfahrung als Ing gesammelt?
[/quote]

Ich hatte etwa 2 Jahre Berufserfahrung als Ing (Projektmanagement Deutsche Bahn) und 7 Jahre Berufserfahrung als Kfz-Mechatroniker als Geselle. Allerdings wurden diese als nicht einschlägig angesehen, womit die Einstufung in der Erfahrungsstufe 1 erfolgte. Fand es sehr ärgerlich, zumal ich meine Berufserfahrung in meiner jetzigen Stelle sehr gut einbringen kann. Aber so scheint es zu sein im öffentlichen Dienst.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #25 am: 13.05.2024 08:04 »
Dann kann man ausprobieren, ob man diese Zeit nicht als eB anerkannt wird von einem Gericht, dann wäre Stufe 2 als Einstieg korrekt gewesen.
Und wenn man verhandelt hätte, dass man 9 Jahre förderliche Zeiten hat, dann wäre die Stufe 4 möglich gewesen, tariflich und im öffentlichen Dienst.
Aber so ist das halt, wenn nicht hart verhandelt wird, dann bekommt man weder in der pW  noch im öD das Optimum raus.
Jetzt bleibt dann nur noch die Zulage nach 16.5 oder ein Wechsel des AGs

Stanni89

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #26 am: 13.05.2024 08:19 »
Das habe ich schon des Öfteren gelesen. Ich bezweifle aber, dass das immer so "einfach" ist. Auf meine Stelle hatten sich drei weitere qualifizierte Leute beworben, die nicht so leicht ausgesiebt werden konnten. Es wurde mir zwar mitgeteilt, dass man sich für mich entscheiden würde, allerdings auch, dass man bei Bedarf den "günstigeren" Kandidaten wählen würde. Da ich den Job wirklich wollte und brauchte, habe ich die Pille geschluckt.

Ich habe auch schon häufiger gelesen, dass die so oft genannte Zulage nach 16.5 TV-l kategorisch ausgeschlossen wird. Wie soll man das am besten anstellen?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #27 am: 13.05.2024 08:31 »
Wenn es geeignete Mitbewerber gab, dann kann tariflich auch keine förderliche Zeit anerkannt werden.
Die eB könnte von einem Gericht überprüft werden, bzw. hätte man als AG auch wohlwollend anerkennen können.
Aber wozu und warum? Er hat offensichtlich erkannt, dass du den Job auch so nehmen wirst, bzw. er die Stelle besetzbekommt. Und das ist ich auch gut so, warum öffentliche Mittel zum Fenster rauswerfen.

16.5 bekommt man nur, wenn der AG dich wirklich halten will und du es ihm Wert bist.
Ist halt ein Pokerspiel.

troubleshooting

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #28 am: 13.05.2024 08:32 »

Ich habe auch schon häufiger gelesen, dass die so oft genannte Zulage nach 16.5 TV-l kategorisch ausgeschlossen wird. Wie soll man das am besten anstellen?

Bewerben, mit Zusage entweder nachverhandeln oder halt gehen. Andere Mütter haben auch schöne Töchter, zumal die Zeiten, wo der öD interessant war, lange lange vorbei sind.