Wie erwähnt würde ich versuchen diesen Umstand 1x sachlich anzusprechen und dann im Zweifel aber lieber die Höhergruppierung nehmen. Stufenaufstiege sind später ja auch tariflich wieder vorzeitig darstellbar, wenn es vom AG angewendet wird.
Ob dir die Höhergruppierung zu einem späteren Zeitpunkt wirklich noch ermöglicht wird, birgt nun mal eines gewissen Risikos. Der Arbeitgeber muss nur bei seiner Stellenbewirtschaftung gezwungen sein, die aktuell freie Stelle anderweitig zu verbrauchen oder es kommen von übergeordneter Stelle (Ministerium) Vorgaben, Höhergruppierungen vorläufig auszusetzen, weil die finanzielle Situation angespannter ist, oder dem Arbeitgeber passt deine Arbeitsleistung auf einmal nicht mehr usw.
Stellenbeschreibungen sind dann über Zeitanteile der Arbeitsvorgänge usw. immer so anpassbar, dass die dir übertragenen Tätigkeiten plötzlich doch keiner Entgeltgruppe 12 mehr entsprechen.