Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2320689 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12420 am: 05.06.2024 15:03 »
Weil das Thema so komplex ist, weil es „nur“ um Geld geht und geheilt werden „könnte“ - such dir was aus aus dem Pottpourri von „Argumenten“ die immer wieder vorgebracht werden.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12421 am: 05.06.2024 15:39 »
Ist mir alles klar ja, aber ist es wirklich mehrere Jahre komplex?

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12422 am: 05.06.2024 16:12 »
Ist mir alles klar ja, aber ist es wirklich mehrere Jahre komplex?
m. E.: Nein. Auch wenn es hier den ein oder anderen gibt, der hieran festhält. Ich führe hier gerne auch die Beispiele aus den Vorläufigkeiten bei einem Einkommensteuerbescheid an: Die können u.a. auch komplex sein und zeitgleich eher weniger Priorität haben. Aber wir reden hier von Entscheidungen, die teilweise nach Jahrzehnten getroffen worden sind.

Beim Gericht arbeiten auch nur Menschen, die krank sein können oder mal Urlaub machen. Des Weiteren hat die Arbeitsbelastung deutlich zugenommen. Ich bin wöchentlich vor dem Amtsgericht und regelmäßig vor dem Landgericht. Selten auch darüber hinaus. Entscheidungen können durchaus komplex sein, aber oftsmals liegt es schlichtweg an Personalmangel. Zu wenige Richter für zu viele bedeutsame Grundsatzentscheidungen. Ganz einfach.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12423 am: 05.06.2024 16:19 »
Es kann doch nicht im sinne des BVerfG, beinahe täglich mit Verfahren wegen der Alimentation von allen möglichen Verwaltungsgerichten mit verfahren zugeschmissen zu werden. Warum dauert es also so lange?

Frage und Antwort in einem Satz. Das BVerfG wird ja nicht nur in diesem Punkt "zugeschmissen" mittlerweile landet ja so einiges vorm BVerfG.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12424 am: 05.06.2024 17:45 »
Zu wenige Richter für zu viele bedeutsame Grundsatzentscheidungen. Ganz einfach.

Mehr Richter einzusetzen liegt in der Entscheidungssphäre vom wem nochmal..?

Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12425 am: 05.06.2024 20:10 »
https://lokalo.de/artikel/327971/rlp-beamten-besoldung-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht/

Die Entscheidungen sind sehr interessant.

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

Das Gericht äußert sich darin z.B.

zur zeitnahen Geltendmachung vor dem Hintergrund eines "ausdrücklichen und unmissverständlichen"  Verzichts des Dienstherrn darauf (S. 13 f in 5 K 686/22.KO) und

zur Doppelverdienerehe, sowohl hinsichtlich der rückwirkenden Anwendung ("nachträgliche Begründung", S. 22) als auch grundsätzlich (S.23). Es rechnet schließlich zusätzliches Einkommen (aus einem Minijob) nicht der Nettoalimentation hinzu (S. 41).