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unentgeltliche Verpflegung beim Trennungsgeld

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Es dreht sich doch eher darum, ob du mit deiner Kommandierung die Zusage auf unentgeltliche Verpflegung erhalten hast.
Wenn dem so ist, wird gekürzt, Andernfalls eben nicht. Es kommt auch nicht darauf an, ob die unentgeltliche Verpflegung genutzt wird.

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