Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wahlhelfer - Sonderurlaub
ike:
Ich würde mir einen neuen AG suchen, da scheint einiges im Argen zu sein.
Oberstjägermeister:
Grundsätzlich steht dir nach §5 SUrlV als Wahlhelfer Sonderurlaub zu, allerdings nur an einem Arbeitstag.
1. Bsp.: du bist Schichtdienstleistender und hättest an dem Wahlsonntag Dienst, kann dir SU gewährt werden.
2. Bsp.: du hast Regelarbeitszeit Montag bis Freitag gibt es leider für den Sonn-tag nichts.
3. Bsp.: du hast Regelarbeitszeit wie bei 2., bist Wahlhelfer am Sonntag und bist auch für Auszählung am Montag berufen worden, steht dir nur für den Montag der SU zu.
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