Hallo zusammen,
ich trete demnächst in einer kleinen Kommune eine Stelle an, welche mit der E5 ausgeschrieben ist.
Aktuell gibt es keine Stellenbeschreibung für diese Stelle, nur den Ausschreibungstext.
Meiner Meinung nach ist diese Stelle unterberwertet und wird deshalb neu bewertet und soll dann ab dem 1.1 so bezahlt werden. Da der aktuelle Haushalt (Stellenplan) nicht mehr her gibt, ist die höher Gruppierung angeblich nicht vor dem 1.1 möglich.
Kann ich ab dem 1.1 wenn die eventuelle Höhergruppierung vollzogen wurde, etwas rückwirkend fordern?
VG