Autor Thema: Stellenbewertung selbst in Auftrag geben  (Read 4038 times)

ToHaG

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Stellenbewertung selbst in Auftrag geben
« am: 07.05.2024 12:23 »
Hallo Zusammen,

hat man die Möglichkeit, selbst eine Stellenbewertung in Auftrag zu geben? Also privat ohne involvieren des Arbeitgeber?
I.d.R. werden bei uns Stellenbewertungen bei der GPA eingereicht, es gibt aber auch andere externe Anbieter, die den Maßstab vielleicht anders ansetzen. Die GPA ist erfahrungsgemäß sehr engstirnig.
Meine Frage ist zunächst rein informativ, ob es die Möglichkeit gibt. Ob und inwiefern dann diese Stellenbewertung Aussagekraft hat und Grundlage sein kann, sei mal dahingestellt.

Danke schonmal.

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung selbst in Auftrag geben
« Antwort #1 am: 07.05.2024 12:27 »
Ja, es ist nicht verboten jemanden zu beauftragen und dafür privat zu bezahlen, dass er dir hilft deine private Rechtsmeinung zu bilden.

Verwaltungsfritze

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Antw:Stellenbewertung selbst in Auftrag geben
« Antwort #2 am: 07.05.2024 14:18 »
Es wird dir am Ende nur nichts bringen, da dein Arbeitgeber diese wahrscheinlich nicht akzeptieren wird.

Ich denke für dich sollte die Eingruppierungsfeststellungsklage der way to go sein.

Organisator

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Antw:Stellenbewertung selbst in Auftrag geben
« Antwort #3 am: 07.05.2024 15:16 »
Hallo Zusammen,

hat man die Möglichkeit, selbst eine Stellenbewertung in Auftrag zu geben? Also privat ohne involvieren des Arbeitgeber?
I.d.R. werden bei uns Stellenbewertungen bei der GPA eingereicht, es gibt aber auch andere externe Anbieter, die den Maßstab vielleicht anders ansetzen. Die GPA ist erfahrungsgemäß sehr engstirnig.
Meine Frage ist zunächst rein informativ, ob es die Möglichkeit gibt. Ob und inwiefern dann diese Stellenbewertung Aussagekraft hat und Grundlage sein kann, sei mal dahingestellt.

Danke schonmal.

Die KGsT bietet solche Gutachten für wenige tausend Euro an.

ToHaG

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Antw:Stellenbewertung selbst in Auftrag geben
« Antwort #4 am: 07.05.2024 15:31 »
Danke für die Rückmeldungen!

clarion

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Antw:Stellenbewertung selbst in Auftrag geben
« Antwort #5 am: 07.05.2024 19:10 »
Wobei der Gutachter aber nur die Tätigkeiten bewerten sollte, die Dir wirksam übertragen wurden und nicht die, die Du meinst, machen zu müssen. Wirksame Übertragung heißt Übertragung durch befugte Person, Vorgesetzte sind häufig keine befugten Personen.