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Höhergruppierung nach Stellenwechsel
mac71:
Am 01.10.2023 wurden alle Aufgaben vollumfänglich übernommen, währenddessen fand eine Einweisung/ Einarbeitung statt. Die Aufgaben änderten sich im Verlauf nicht mehr.
Bis zum 30.09.23 Stelle 9b, ab dem 01.10.23 neues Aufgabengebiet auf neuer Stelle.
MoinMoin:
Und diese am 1.10. übertragenden Aufgaben sind 9c?
Warum forderst du dann nicht dein dir zustehendes Entgelt ein?
FearOfTheDuck:
Ganz genau. Schnellstens fordern mit ordentlicher Geltentmachung, damit nicht - außer man hat einen gnädigen AG - noch mehr Kohle verloren geht!
Organisator:
--- Zitat von: mac71 am 08.05.2024 12:52 ---Am 01.10.2023 wurden alle Aufgaben vollumfänglich übernommen, währenddessen fand eine Einweisung/ Einarbeitung statt. Die Aufgaben änderten sich im Verlauf nicht mehr.
Bis zum 30.09.23 Stelle 9b, ab dem 01.10.23 neues Aufgabengebiet auf neuer Stelle.
--- End quote ---
Meine Frage lautete nicht, ab wann die Aufgaben übernommen wurden. Dies ist nämlich nicht eingruppierungsrelevant. Daher erneut:
- Wann wurden die neuen Aufgaben übertragen
- Wie ist diese Aufgabenübertragung erfolgt
und
- Wer hat die Aufgabenübertragung vorgenommen.
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