Autor Thema: Höhergruppierung nach Stellenwechsel  (Read 4041 times)

mac71

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Höhergruppierung nach Stellenwechsel
« am: 08.05.2024 07:50 »
Hallo Forum,

die einzigen beiden Treffer ergaben leider keine Antwort auf meine Frage.. Daher frage ich hier mal separat:

Angenommen ein Angestellter wechselt zum 01.08.23 von einer 9b-Stelle auf eine 9c-Stelle mit ähnlichem Umfang, aber etwas mehr Eigenverantwortlichkeit. Vertrag bleibt bestehen, mündlich wird eine "Erprobungsphase" von 6 Monaten kommuniziert. Ein weiterer Mitarbeiter wechselt zum 01.10.23 in dieselbe Stelle. Hier keine einschlägigen Erfahrungen, aber gute Sozialkompetenz teamintern.

Zum 01.05.24 wird Kollege 2 von Egr 8 auf 9c höhergruppiert, Kollege 1 (Start zum 01.08.) bleibt weiterhin auf 9b. Tenor der Leitung: Nachgezahlt wird ohnehin erst ab Monat 7, alles easy einfach weiter abwarten. Bis zum 01.10.24 wird es scheinbar keine weiteren Beurteilungen für Höhergruppierungen geben, Kollege 1 wird aber auch nicht "gekündigt".

Meine Frage: was kann der Mitarbeiter tun, damit er auch höhergruppiert wird? Gibt es noch Wege abseits des PR? Vielen Dank vorab und Grüße! 

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung nach Stellenwechsel
« Antwort #1 am: 08.05.2024 08:07 »
Eine Erprobungsphase mündlicher Natur gibt es tariflich nicht.
Dafür gibt es die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (dann bekommt man aber auch die Kohle nach einem Monat)

Hat eine vorübergehende oder dauerhafte Übertragung der Tätigkeiten seitens des Ags stattgefunden?
Falls ja, dann hat man seit Anfang an Anspruch auf das Geld und kann es einklagen (ohne PR)
Oder macht man "illegalerweise" einfach mal diese höherwertige Tätigkeiten auf Zuruf des Vorgesetzen?
In der Hoffnung sie dann irgendwann auch übertragen zu bekommen?
Dann bleibt nur der Weg es sein zu lassen und es nicht mehr zu machen.



FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung nach Stellenwechsel
« Antwort #2 am: 08.05.2024 08:20 »
Die Trefferanzahl wundert mich. ;)

Man wird nicht eingruppiert Denn es sind die TB aufgrund ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das hat dann nichts mit Eerfahrung, Erprobung oder Sozialkompetenz zu tun. Allein die Wortwahl lässt mich an der Tarifkompetenz des AG zweifeln.

Man kann so ein "Modell" durchaus einrichten, dann müsste der AG aber aktiv tätig werden, indem er zunächst nicht alle Aufgaben überträgt und später ausdrücklich den Rest. "Nachzahlen" kann es dabei logischerweise nicht geben.

Sofern also die Aufgaben vollständig zu Beginn übertragen worden sind, schriftlich einfordern unter Geltendmachung der Ansprüche. Sofern die höhergruppierungsrelevanten Aufgaben nicht übertragen sind, muss er auf das Wohlwollen des AG warten, dann sollte er diese Aufgaben allerdings auch nicht ausführen.

mac71

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Antw:Höhergruppierung nach Stellenwechsel
« Antwort #3 am: 08.05.2024 11:18 »
Es handelt sich um einem amtsinternen Wechsel, sowohl physisch, als auch aufgabentechnisch. Sprich: anderes Büro, andere Abteilung, andere Stelle. Nach erfolgtem Bewerbungsdurchlauf erfolgte die Zuweisung der neuen Stelle, allerdings eben ohne das Gehalt an die neue Entgeltgruppe anzupassen.

Die 6 Monate sind hier üblich und, wie bereits geschrieben, wurden die Bezüge des Nachrückers auch angepasst.

Bezüglich der Treffer: ich habe dieses Konstrukt bisher nicht wiederfinden können, aber mag meinen Suchbegriffen geschuldet sein. Dann bemühe ich die Suche nochmals neu  :)

Organisator

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Antw:Höhergruppierung nach Stellenwechsel
« Antwort #4 am: 08.05.2024 11:21 »
Es handelt sich um einem amtsinternen Wechsel, sowohl physisch, als auch aufgabentechnisch. Sprich: anderes Büro, andere Abteilung, andere Stelle. Nach erfolgtem Bewerbungsdurchlauf erfolgte die Zuweisung der neuen Stelle, allerdings eben ohne das Gehalt an die neue Entgeltgruppe anzupassen.

Die 6 Monate sind hier üblich und, wie bereits geschrieben, wurden die Bezüge des Nachrückers auch angepasst.

Bezüglich der Treffer: ich habe dieses Konstrukt bisher nicht wiederfinden können, aber mag meinen Suchbegriffen geschuldet sein. Dann bemühe ich die Suche nochmals neu  :)

Wann und wie wurden die neuen Aufgaben übertragen?

mac71

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Antw:Höhergruppierung nach Stellenwechsel
« Antwort #5 am: 08.05.2024 12:52 »
Am 01.10.2023 wurden alle Aufgaben vollumfänglich übernommen, währenddessen fand eine Einweisung/ Einarbeitung statt. Die Aufgaben änderten sich im Verlauf nicht mehr.

Bis zum 30.09.23 Stelle 9b, ab dem 01.10.23 neues Aufgabengebiet auf neuer Stelle.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung nach Stellenwechsel
« Antwort #6 am: 08.05.2024 12:55 »
Und diese am 1.10. übertragenden Aufgaben sind 9c?
Warum forderst du dann nicht dein dir zustehendes Entgelt ein?

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung nach Stellenwechsel
« Antwort #7 am: 08.05.2024 12:58 »
Ganz genau. Schnellstens fordern mit ordentlicher Geltentmachung, damit nicht - außer man hat einen gnädigen AG - noch mehr Kohle verloren geht!

Organisator

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Antw:Höhergruppierung nach Stellenwechsel
« Antwort #8 am: 08.05.2024 13:06 »
Am 01.10.2023 wurden alle Aufgaben vollumfänglich übernommen, währenddessen fand eine Einweisung/ Einarbeitung statt. Die Aufgaben änderten sich im Verlauf nicht mehr.

Bis zum 30.09.23 Stelle 9b, ab dem 01.10.23 neues Aufgabengebiet auf neuer Stelle.

Meine Frage lautete nicht, ab wann die Aufgaben übernommen wurden. Dies ist nämlich nicht eingruppierungsrelevant. Daher erneut:

- Wann wurden die neuen Aufgaben übertragen
- Wie ist diese Aufgabenübertragung erfolgt
und
- Wer hat die Aufgabenübertragung vorgenommen.