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Rückwirkende Höhergruppierung - Was ist zu beachten?

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MoinMoin:
Und was den Break Even angeht:
Wenn du heute höhergruppiert wirst, dann ist deine Jahreseinkommen ohne Garantiebetrag ~1400 niedriger als in der EG11S4 12x180 -1400 =760 *3 =2280 Euro plus
Dafür dann 4 Jahre jährlich 3300€ also nach 7 Jahren haste ein Einkommensminus von 10920€
1 Jahr 5100€ eingeholt nach 8 Jahren 5820
4 Jahre 3000€ eingeholt.

Round About in 10 Jahre biste dann im Plus. Wenn du dich niemals höhergruppieren lässt.
wer weiß schon, was in zehn Jahren sein wird... :/

Wenn du 3 Jahre wartest und die 2280 € in minus in kauf nimmst Verdienste gleich 8000€ mehr (weil dann in eg12s5 und nicht s4)
Du bleibst bei dem Szenario also lebenslang im Plus, wenn du dich irgendwann im Zeitraum von frühestens in 3 Jahren und spätestens in 9 Jahren höhergruppieren lässt.

und je länger es mit der jetzigen HG dauert um so länger wird das Zeitfenster in dem ein verweilen in der 11 sich lohnt.

caipri:
Hallo MoinMoin,

ich möchte dir ein kurzes Update zu meiner Situation schicken und noch einmal um deine Einschätzung bitten.

Die Höhergruppierung war erfolgreich, worüber ich mich erst mal sehr freue. Ein Eingruppierungsirrtum lag jedoch nicht vor (worauf ich gehofft hatte), sondern es werden jetzt höherwertige Tätigkeiten auf mich übertragen und meine Tätigkeitsbeschreibung entsprechend angepasst. Es tritt somit das unschöne Szenario ein, dass du ja auch schon beschrieben hast: Mir gehen vier Jahre Wartezeit verloren und mein Break Even Point wird sich damit deutlich in die Zukunft verlagern.

Nun habe ich aus deiner einen Antwort herausgelesen, dass es ggf. einen gewissen Verhandlungsspielraum gibt ("Gemauschel und übertariflich geht natürlich alles erdenklich, was zu deinen Gunsten ist."). Jedes Jahr Wartezeit, das ich retten könnte, wäre finanziell gesehen natürlich ein großer Gewinn. Zunächst noch drei Jahre in EG 11/Stufe 4 zu verharren, um das Optimum für mich rauszuholen, ist keine Option - das wurde mir sehr deutlich gemacht.

Nun ist es bei mir so, dass ich seit ungefähr sechs Jahren Stunden von einer Kollegin übernehme (erst Vollzeit als Elternzeitvertretung, dann lange Zeit und bis heute 10 h pro Woche); die Kollegin ist in der EG 12 eingruppiert. Da mein Hauptarbeitsvertrag (75 %) jedoch Tätigkeiten der EG 11 umfasst hat, wurde ich insgesamt auch immer nur entsprechend der EG 11 vergütet (außer in der Zeit als Vollzeit-Elternzeitvertretung, wo ich auch in der EG 12 eingruppiert war). Ich habe die Hoffnung, dass mir das jetzt irgendwie zugute kommen kann.

Hatte ich dich richtig verstanden, dass es zwar tarifrechtliche Vorgaben gibt, durch die ich eigentlich in der EG 12/am Anfang von Stufe 3 landen würde, es jedoch nicht ausgeschlossen ist, dass mir mein AG diesbezüglich entgegenkommt und mir wenigstens etwas von der Wartezeit anrechnet?

Viele Grüße
caipri

cyrix42:
Wenn dein Arbeitgeber die übertariflich bezahlen kann, darf und will, steht es ihm und dir frei, einen entsprechenden Arbeitsvertrag aufzusetzen. Rein tariflich ist gergelt, dass die Stufenlaufzeit nach einer Höhergruppierung in der höheren Gruppe wieder bei Null beginnt. (Ich würde mir also keine allzugroßen Hoffnungen auf eine übertarifliche Bezahlung machen, es sei denn, dein AG sieht in dir eine unbedingt zu haltende Fachkraft, die man gar nicht auf die Idee kommen lassen will, sich wegzubewerben...)

MoinMoin:

--- Zitat von: caipri am 29.05.2024 10:08 ---Hatte ich dich richtig verstanden, dass es zwar tarifrechtliche Vorgaben gibt, durch die ich eigentlich in der EG 12/am Anfang von Stufe 3 landen würde, es jedoch nicht ausgeschlossen ist, dass mir mein AG diesbezüglich entgegenkommt und mir wenigstens etwas von der Wartezeit anrechnet?

--- End quote ---
Du musst der Höhergruppierung zu diesen Zeitpunkt nicht zustimmen!
Denn du wirst der lange auf den Break Even Point warten müssen und weniger Geld verdienen, als wenn du einfach dienen alten Job machst.
Du kannst eine Zulagen nach 16.5 als Bedingung verlangen. Da hast du aber kein Rechtsanspruch drauf und es ist zu bedenken, dass diese Zulage stets widerruflich ist,

Alternativ kannst du mit dem AG ausmachen, dass er dir die Tätigkeiten erst überträgt, wenn es mit der Stufe besser passt und du bis dahin halt die Aufgaben ausübst, ohne das er sie dir offiziell überträgt.

caipri:
Ich werde alles versuchen.

Wenn du schreibst, ich muss der Höhergruppierung zu diesem Zeitpunkt nicht zustimmen und kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, die Übertragung der Tätigkeiten vorerst aufzuschieben: In welcher Form könnte solch eine Vereinbarung erfolgen? Nur als mündliche Zusicherung oder auch als schriftlicher Vertrag? Finanziell betrachtet scheint mein AG gerade mit weniger rosigen Zeiten zu kämpfen; es wurde sogar einen Einstellungsstop verhängt. Ohne Sicherheiten, die Chance auf Höhergruppierung jetzt verstreichen zu lassen, um mich in drei Jahren über bessere Konditionen zu freuen, den Mumm habe ich einfach nicht.

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