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Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?

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Interessiert:
Ist ein Wechsel vom TVöD mit EG13/6 zum TV-L mit EG14/6 sinnvoll und ratsam?

Wenn man die künftige Tariferhöhung des TV-L im Februar 2025 in EG14/6 zu Grunde legt, holt die EG 13/6 des TVöD diese vermutlich bei künftigen Tariferhöhungen (ab 2025) schnell wieder ein. Geschweige denn vom Vergleich beider EG14/6. Der Unterschied ist noch gravierender. Von finanzieller Gleichstellung oder gar Verbesserung weit entfernt.

So ein Ausgleich im TV-L ist m. E. nur mit einer unbefristeten Zulage zu EG14/6 zu erreichen. Diese müsste mit den Tariferhöhungen angepasst und bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden. Ansonsten würde sie sich über die Jahre aufzehren.

Fragen:
1. Hat jemand mit einem Wechsel von TVöD zu TV-L Erfahrung? Welche?
2. Welche Möglichkeiten gibt es für einen finanziellen Ausgleich?
3. Könnte der §16 (5) TV-L hier angewendet werden?
4. Wie könnte man argumentieren?
5. Wie gehen AG´s damit um?
6. Was gibt es bei einem Wechsel noch zu bedenken?
7. Oder ist es gar nicht ratsam den TVöD zu verlassen?

Ich freue mich über Hinweise. Danke.

MoinMoin:
1. Ja, ohne verhandeln aus seiner eigenen Position heraus macht kein Wechsel Sinn.
2. förderliche Zeiten, 16.5
3. ja, kann er immer wenn er will, Argumente sind leicht konstruiert, wenn er will.
4. ich komme sonst nicht.
5. nein, ja, müssen mal schauen
6. erst verhandeln, dann schriftlich im Vertrag fixieren, dann unterschreiben
7. es ist immer ratsam die Arbeit anzunehmen, die das beste Preis-Leistungsverhältnis hat.

Interessiert:
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Ich dachte schon, es gibt gar keine Reaktion.   ;)

1.
Ein Verhandeln der Gehaltsfrage wurde bisher nicht ermöglicht. Es wird hinaus gezögert. Der Bewerber wurde aber mehrfach intensiv geprüft. Eine EG höher wird gewährt und die Stufe 6 (Förderliche Zeiten) wird übernommen. Das ist alles. Das rechnet sich aber nicht.

2.
16.5 sagt etwas über die Gewinnung und Bindung von Fachkräften zur Deckung der Personaldecke. Die Stelle ist lange unbesetzt. Mehrfach ausgeschrieben. Sie finden niemanden. Das müsste Begründung genug sein. Die Zulage wäre schon erheblich. Das würde nicht ins Gehaltsgefüge passen.

Gibt es noch eine weitere Möglichkeit einer Zulage außerhalb des 16.5?
Sie müsste unbefristet sein und an die Tariferhöhungen angepasst und bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden.

3.
Das sehe ich auch so. Wenn etwas gewollt ist, geht einiges. Es sind „Kann-Bestimmungen“. Sie müssen „wollen“, dann gibt es auch eine Begründung.

4.
Das ist so. Eine deutliche Verschlechterung in Kauf nehmen, geht nicht. Egal wie interessant die Stelle ist.

5.
Ich muss schmunzeln. Genauso.

6.
Das ist klar. Ohne Verhandeln, schriftlichem und geprüftem Vertrag geht es nicht.

7.
Das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen. Das Geld mitzubringen wäre dumm.

Bist Du vom TVöD zum TV-L gewechselt? Gab es im Nachhinein noch Überraschungen, an die Du vorher nicht gedacht hast?

Danke für weitere Tipps.  8)

Faunus:

--- Zitat von: Interessiert am 10.05.2024 12:34 ---
Ich muss schmunzeln. Genauso.

6.
Das ist klar. Ohne Verhandeln, schriftlichem und geprüftem Vertrag geht es nicht.



--- End quote ---

Das Schmunzeln wird Dir u.U. spätestens bei 6. vergehen, weil eine "beliebte Taktik" oder "gelebte Praxis" bei dem einen oder anderen AG im ÖD das Unterzeichnen des Vertrages 1-6 Wochen nach Arbeitsbeginn an der neuen Stelle erfolgt, weil "aus-der-Nase-Zieh-Begründung".

Unglücklicherweise kann sich keiner mehr - außer Dir - an das Gesagte erinnern oder war garnicht befugt diese Zusagen zu machen oder "aus-der-Nase-Zieh-Begründung". Was auch immer.

Könnte mit dem Schwund an "Nachwuchskräften" allerdings besser für den AN werden.

Interessiert:
Verstehe, was Du meinst.
Allerdings ist der Bewerber in Beschäftigung. Ohne Vertrag keine Kündigung und damit kein Arbeitsbeginn beim neuen AG.

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