Förderliche Zeiten können nur bei Einstellung anerkannt werden.
Du hast auf die Anerkennung niemals einen Anspruch, es ist eine reine KANN Regelung.
Den §37 kannst du deswegen komplett knicken, denn du hast keinerlei Ansprüche!
Du kannst aber eine Zulage von plus 2 Stufen nach §16.5 einfordern.
Dazu wird in der Regel ein Nachweis deiner Wechselwilligkeit von den Personaler benötigt, damit die was zum Abheften haben und einem Rechnungshof etc. nachweisen können, dass die Zulage nötig war, um dich zu halten.
Einig müssen nur Einladungen zum Vorstellungsgespräch vorlegen.
Andere einen Nachweis, dass man eine Einstellungsangebot bekommen hat.
Es soll wohl auch verrückte Personaler geben, die einen Arbeitsvertrag sehen wollen.
Den würde ich allerdings komplett schwärzen, bis auf Einstellungsdatum und den eigenen Namen, bevor ich den aushändige, wegen Vertraulichkeit und so.