Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,
ich möchte die Bewertung meines Dienstpostens gerne überprüfen lassen, da dies vermutlich zuletzt 2012 erfolgt ist und die Tätigkeitsbeschreibung ab 2017 mehrfach überarbeitet wurde. Immer stückweise und dadurch scheinbar geringfügig, unterm Strich gibt es nun aber Aufgaben die möglicherweise eine höhere Bewertung rechtfertigen.
Kann ich die Überprüfung einfach gem. Paragraph 18 BBesG verlangen? Ich bin Beamtin in M-V womit ja das Bundesgesetz eigentlich nicht gilt. Nur finde ich im Landesbeamtengesetz keine adäquate Regelung.
Außerdem habe ich mich gefragt, ob ähnlich wie beim TVöD (dort erfolgt die Nachzahlung ab Antragstellung, sofern begründet) eine rückwirkende Ernennung möglich ist. Meine „Wartezeit“ wäre um, aber ich vermute mal, dass das trotzdem eher nicht geht ;-) oder?
Liebe Grüße
Fuchs55