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Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel

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Heno:
Moin an die Experten hier im Forum,

ich habe vor knapp einem Jahr die Arbeitsstelle innerhalb des Amtes gewechselt – beides sind/waren Sachbearbeiterstellen. Vorher war ich befristet in der E8 (Stufe 3), nun bin ich unbefristet in der E9a beschäftigt. Soweit so gut. Allerdings wurde mir erklärt, dass ich, obwohl ich weiterhin als Sachbearbeiter arbeite, meine Stufenlaufzeit von Neuem beginnen muss. Die Begründung lautet, dass die vorherige Stelle befristet war, die neue jedoch nicht.

Für mich ist das kein Beinbruch, aber es bedeutet den Verlust von gut 3 Jahren Stufenlaufzeit. Ist das korrekt, oder kann ich auf die Übernahme meiner vorherigen Stufe bestehen?

MoinMoin:
Hat es einen gänzlich neuen AV gegeben
oder hast du Stunden/Urlaub von deinem befristeten zu deinem Unbefristete AV übernommen?

Heno:
Ich habe für die neue Stelle einen Vertrag bekommen, jedoch wurde mein Eintrittsdatum vom Vorvertrag übernommen. Der Urlaub und Überstunden sind auch bestehen geblieben.
Ich hatte bei der neuen Stelle eine Einarbeitungsphase in der ich vorübergehend nur eine Zulage auf die E9a hatte.

Nun habe ich fest die E9a, daher ist es jetzt es aufgefallen.
Auf Nachfrage gab es dann die beschriebene Antwort.

McOldie:
siehe § 17 Abs. 4 TVöD:
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.

MoinMoin:
Und der Tag der Höhergruppierung dürfte hier der Tag der vorübergehende Übertragung der Tätigkeit sein.
Wenn ich mich nicht täusche, dann gilt im TVöD doch, dass man wenn man vorübergehende eine höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt, man die Zulage bekommt und wenn dann die Tätigkeit dauerhaft übertragen wird, dass man dann so gestellt wird, als ob man diese Tätigkeit gleich übertragen bekommen hätte (im TV-L ist das nicht so, meine ich)

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