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Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel

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Heno:
Danke schon mal an euch für die Hinweise.
Also wenn ich das richtig im § 17 gelesen habe müsste es mindestens die E9a Stufe 2 sein, die Laufzeit läuft dann aber ab dem Tag der Übertragung der höherwertigen Aufgaben oder?
Da wollte man mir auch verkaufen das die Laufzeit erst jetzt beginnt, obwohl ich die Aufgaben seit Anfang der neuen Stelle übernommen habe, nur halt mit Zulage.

Bastel:

--- Zitat von: McOldie am 13.05.2024 09:53 ---siehe § 17 Abs. 4 TVöD:
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.

--- End quote ---

Ich glaube man hat ihn in die 9a Stufe 1 gesteckt? Das wäre dann nicht richtig oder?

MoinMoin:

--- Zitat von: Heno am 13.05.2024 10:13 ---Danke schon mal an euch für die Hinweise.
Also wenn ich das richtig im § 17 gelesen habe müsste es mindestens die E9a Stufe 2 sein, die Laufzeit läuft dann aber ab dem Tag der Übertragung der höherwertigen Aufgaben oder?
Da wollte man mir auch verkaufen das die Laufzeit erst jetzt beginnt, obwohl ich die Aufgaben seit Anfang der neuen Stelle übernommen habe, nur halt mit Zulage.

--- End quote ---
In welcher EG und Stufe warst du zum Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung?


Protokollerklärung zu den Absätzen 4, 4a und 4a.1:
1
Ist Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit
übertragen worden, und wird ihnen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen, werden sie hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt.

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