Guten Morgen an alle,
ich habe eine Frage zu meiner Eingruppierung als wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Ich trete im August eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an. Meine Aufgaben umfassen dabei sowohl Forschungs- als auch Lehraufgaben. Ausgeschrieben war die Stelle mit der Entgeltstufe TVL E13. Jetzt hat sich jedoch die Personalabteilung gemeldet und weigert sich, mich in E13 einzugruppieren.
Als Begründung wird angeführt, dass mein Master mit 60 CP die Anforderungen nicht erfüllt. Ich habe meinen Bachelor und Master an einer Universität in den Niederlanden gemacht, insgesamt 240 CP. Das ist für meinen Studiengang in Holland der Standard. Laut der Anabin-Datenbank ist die Universität mit H+ bewertet und mein Master mit A4, was dem deutschen Master- konsekutiv entspricht. Diese Bewertung ist der Personalabteilung jedoch nicht genug, und es wird eine Zeugnisbewertung auf Gleichwertigkeit durch die ZAB gefordert. Im TVL findet sich diese Möglichkeit wohl in der Protokollerklärung Nr. 1 Punkt (4), die besagt, dass ein ausländischer Abschluss als gleichwertig eingestuft werden muss. In Punkt (3) wird bei deutschen Abschlüssen jedoch lediglich von mehr als 6 Semestern gesprochen, um in E13 eingestuft zu werden. Meine Frage: Ist es üblich, dass der Auszug von Anabin hier nicht ausreicht? Wofür gibt es dann überhaupt die Datenbank? Wie hoch schätzt ihr die Chancen ein, dass die Bewertung positiv ausfällt?
Auch spricht die Personalabteilung davon, dass ich nach 3 Jahren in TVL 13 hochgestuft werden könnte. Zu dieser Regelung finde ich im TVL nichts, lediglich im BLV als Vorbereitung für die Laufbahn des höheren Dienstes. Dieser dürfte in meinem Fall jedoch irrelevant sein, oder?
Viele Grüße