Autor Thema: Eingruppierungshindernisse als wissenschaftlicher Mitarbeiter  (Read 1098 times)

jack206

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Guten Morgen an alle,

ich habe eine Frage zu meiner Eingruppierung als wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Ich trete im August eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an. Meine Aufgaben umfassen dabei sowohl Forschungs- als auch Lehraufgaben. Ausgeschrieben war die Stelle mit der Entgeltstufe TVL E13. Jetzt hat sich jedoch die Personalabteilung gemeldet und weigert sich, mich in E13 einzugruppieren.

Als Begründung wird angeführt, dass mein Master mit 60 CP die Anforderungen nicht erfüllt. Ich habe meinen Bachelor und Master an einer Universität in den Niederlanden gemacht, insgesamt 240 CP. Das ist für meinen Studiengang in Holland der Standard. Laut der Anabin-Datenbank ist die Universität mit H+ bewertet und mein Master mit A4, was dem deutschen Master- konsekutiv entspricht. Diese Bewertung ist der Personalabteilung jedoch nicht genug, und es wird eine Zeugnisbewertung auf Gleichwertigkeit durch die ZAB gefordert. Im TVL findet sich diese Möglichkeit wohl in der Protokollerklärung Nr. 1 Punkt (4), die besagt, dass ein ausländischer Abschluss als gleichwertig eingestuft werden muss. In Punkt (3) wird bei deutschen Abschlüssen jedoch lediglich von mehr als 6 Semestern gesprochen, um in E13 eingestuft zu werden. Meine Frage: Ist es üblich, dass der Auszug von Anabin hier nicht ausreicht? Wofür gibt es dann überhaupt die Datenbank? Wie hoch schätzt ihr die Chancen ein, dass die Bewertung positiv ausfällt?

Auch spricht die Personalabteilung davon, dass ich nach 3 Jahren in TVL 13 hochgestuft werden könnte. Zu dieser Regelung finde ich im TVL nichts, lediglich im BLV als Vorbereitung für die Laufbahn des höheren Dienstes. Dieser dürfte in meinem Fall jedoch irrelevant sein, oder?

Viele Grüße

MoinMoin

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Auch spricht die Personalabteilung davon, dass ich nach 3 Jahren in TVL 13 hochgestuft werden könnte. Zu dieser Regelung finde ich im TVL nichts,
ich denke, dass sie nach drei Jahren davon ausgehen, dass du dann tariflich als sonstiger Beschäftigter anzusehen bist und damit die fehlende Voraussetzung in der Person erledigt ist.

Ob dein Studium als wissenschaftlicher Hochschulbildung im tariflichen Sinne anzusehen ist kannst du zur Not auch von einem Arbeitsgericht prüfen lassen.

Casa

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H+ bedeutet, dass die betreffende Institution in ihrem Sitzland als Hochschule anerkannt ist und auch in Deutschland als Hochschulinstitution betrachtet wird.

Zudem ist die Einordnung der Hochschulen und Abschlüsse keine automatische Anerkennung. A4 bedeutet bspw. nur, dass es sich um ein Studium von 4 Jahren Dauer handelt.



Die Regelung im TV-L ist recht klar.

Zitat
Ein Abschluss an einer ausländischen Hochschule gilt als abgeschlossene
wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn er von der zuständigen staatlichen
Anerkennungsstelle als dem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig aner-
kannt wurde.

Bei der ZAB wird mehr geprüft, als nur Institution und Studiendauer, z. B. der Inhalt.
Das Auswärtige Amt sagt hierzu:

Zitat
Die Berufsqualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn auf Basis der aktuellen Aus- bzw. Fortbildungsordnung keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Dabei werden auch die Berufserfahrung sowie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt.


Es ist zwar ärgerlich 200-300 € zu investieren, aber angesichts der Möglichkeit die E13 zu erhalten, ist das verschmerzbar.

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jack206

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Zitat
Bei der ZAB wird mehr geprüft, als nur Institution und Studiendauer, z. B. der Inhalt.

Das verstehe ich ja. Aber die ursprüngliche Begründung waren ja fehlende CP. In Anabin ist der Studiengang mit "entspricht: Master/Magister -konsekutiv " gekennzeichnet. Das bedeutet ja, dass die formellen Randbedingungen (wie die nötigen CP) erfüllt sind. Zur materiellen Gleichwertigkeit wird keine Aussage gemacht.

Ich finde es schade, dass ich jetzt über drei Monate warten muss und noch 200 Euro zahlen soll, um die "Gleichwertigkeit" bewerten zu lassen. Warum kann die Anabin-Datenbank bei gleichen Studienverlaufsplänen nicht direkt die Gleichwertigkeit bescheinigen? Ich habe vorher angelehnt am Tvöd gearbeitet und da war die Einstufung in Stufe 13 kein Problem...

Wie hoch würdet ihr die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass ein solches Gutachten unter den gegebenen Randbedingungen positiv ausfällt?



Casa

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Zitat
Wie hoch würdet ihr die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass ein solches Gutachten unter den gegebenen Randbedingungen positiv ausfällt?

Das hängt vom Studiengang und seinen Inhalten ab. Die Chancen schätze ich als gut ein. Der Betrachtung liegt zu Grunde, dass der Arbeitgeber eine Zusage erteilt hat und die Studieninhalte wohl als hinreichend betrachtet, um den Anforderung der Stelle gerecht zu werden.

Mit ein bisschen gutem Willen seitens der Hochschule und der Vorerfahrung auf einer E13-Stelle in Deutschland könnte der Bewerber direkt die E13 erhalten. Für Näheres zum vergleichbaren Bewerber bin ich aber wissenstechnisch raus.
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