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Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen

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LouiLoui93:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.05.2024 12:24 ---
--- Zitat von: LouiLoui93 am 13.05.2024 11:08 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 13.05.2024 10:42 ---

Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt.

Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss und auch Beamte einen Master mitbringen.

Mir ist ihre Argumentation nicht ersichtlich und sollte es nochmal vorkommen, dass ich eine Absage erhalte, werde ich per E-Mail einfordern.


--- End quote ---
Das klingt nach einen Beamten Personaler, der sich nicht über den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten klar ist.
1.) Es gibt kein gD hD oder vergleichbares im Tarifsystem.
2.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um sich auf eine 15er Stelle bewerben zu dürfen, dass sind höchsten Ausschlusskriterien, die der AG sich selber vorgibt.
3.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um eine 15er Stelle bekleiden und auszuüben dürfen.

Klare Fall von Beamten Kalk!

Du wirst verarscht!

Frage die mal, wo denn bitte es steht, dass sich jemand der einen Master hat, sich nicht auf einen Stelle bewerben darf wo Master gefordert wird?

Hanebüchender Beamten Scheiß!

Wenn du ein Geduldiger Mensch bist, dann schreibst du sie freundlich an, wo den der Grundgesetzliche oder Tarifrechtliche oder Arbeitsrechtliche Passus steht, der es ihnen nicht erlaubt die einzuladen!
Sollte sie diesen nicht nennen können, würdest du dich gezwungen sehen, einen Konkurrentenklage einzureichen, da du illegal erweise ausgeschlossen wurdest.
(Vielleicht garniert mit dem freundlichen Hinweis, dass es einen unterschied zwischen Beamtenrecht und Angestelltenrecht gibt.

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Organisator:

--- Zitat von: LouiLoui93 am 22.05.2024 13:06 ---Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

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Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.

LouiLoui93:

--- Zitat von: Organisator am 22.05.2024 13:09 ---
--- Zitat von: LouiLoui93 am 22.05.2024 13:06 ---Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

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Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.

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Mitte Januar wurde mir eine Absage erteilt, da ich mit meiner derzeitigen Eingruppierung in EG9 nicht die erforderliche "Berechtigung" besitze und daher nicht für das weitere Bewerbungsverfahren berücksichtigt wurde.

Aufgrund meiner aktuellen Stelle und der derzeitigen Eingruppierung habe ich das Gefühl, dass ich diskriminiert werde....

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 22.05.2024 13:09 ---
--- Zitat von: LouiLoui93 am 22.05.2024 13:06 ---Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

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Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.

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Damit dürften dann auch andere, die einen passenden Master haben, aber nicht ein Tarifbeschäftigter ist, ebenfalls nicht eingeladen werden.
Ist eine solche Einschränkung zulässig?

Wenn aber nur Tarifbeschäftigte ausgeschlossen werden, die einen passenden Master haben, aber derzeitig nicht EG13+ sind aber externe zugelassen werden, dann dürfte das doch anfechtbar sein, oder?

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 22.05.2024 13:25 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.05.2024 13:09 ---
--- Zitat von: LouiLoui93 am 22.05.2024 13:06 ---Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

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Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.

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Damit dürften dann auch andere, die einen passenden Master haben, aber nicht ein Tarifbeschäftigter ist, ebenfalls nicht eingeladen werden.
Ist eine solche Einschränkung zulässig?

Wenn aber nur Tarifbeschäftigte ausgeschlossen werden, die einen passenden Master haben, aber derzeitig nicht EG13+ sind aber externe zugelassen werden, dann dürfte das doch anfechtbar sein, oder?

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Ich verstehe das so, dass nur Beamte A13h - A 15 bzw. Tarifbeschäftigte E13 - E15 bewerbungsberechtigt sind.

Externe sind demnach nicht bewerbungsberechtigt.

Ich wüsste nicht, warum eine solche Einschränkung nicht zulässig sein sollte. Es werden Leute gesucht, die schon im öffentlichen Dienst tätig sind und auf dem Tätigkeitsniveau des höheren Dienstes.

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