Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Eukalyptus:
Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr sucht einen Kandidaten der nicht nur Bildungsvoraussetzungen auf dem Niveau des höheren Dienstes hat, sondern auch Erfahrung auf diesem Niveau. Ich wage zu behaupten, es geht vorrangig um Erfahrungen auf diesem Niveau, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der auf A13+/E13+ tätigen hat sowieso eine entsprechende Bildungsvoraussetzung.
Ob das korrekt in der Stellenausschreibung abgebildet wurde mag Diskussionsgegenstand sein - aber selbst wenn ein Komma falsch gesetzt wurde, heisst das nicht dass man die Stelle dann in der Praxis auch bekommen würde. Ich halte die Stellenausschreibung so wie sie ausschnittsweise hier zitiert wurde, für eindeutig.
Ich verstehe zwar, dass die Threaderstellerin ihren mühsam errungenen Masterabschluss in Wert setzen will. Aber sie übersieht hartnäckig die ebenfalls gewünschte Erfahrung. Dass sie noch keine Berufs- oder gar Führungserfahrung auf dem Niveau A13+/E13+ mitbringt, ist nicht das Problem des neuen Arbeitgebers/Dienstherren.
MoinMoin:
--- Zitat von: Eukalyptus am 22.05.2024 21:48 ---Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr sucht einen Kandidaten der nicht nur Bildungsvoraussetzungen auf dem Niveau des höheren Dienstes hat, sondern auch Erfahrung auf diesem Niveau. Ich wage zu behaupten, es geht vorrangig um Erfahrungen auf diesem Niveau, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der auf A13+/E13+ tätigen hat sowieso eine entsprechende Bildungsvoraussetzung.
Ob das korrekt in der Stellenausschreibung abgebildet wurde mag Diskussionsgegenstand sein - aber selbst wenn ein Komma falsch gesetzt wurde, heisst das nicht dass man die Stelle dann in der Praxis auch bekommen würde. Ich halte die Stellenausschreibung so wie sie ausschnittsweise hier zitiert wurde, für eindeutig.
Ich verstehe zwar, dass die Threaderstellerin ihren mühsam errungenen Masterabschluss in Wert setzen will. Aber sie übersieht hartnäckig die ebenfalls gewünschte Erfahrung. Dass sie noch keine Berufs- oder gar Führungserfahrung auf dem Niveau A13+/E13+ mitbringt, ist nicht das Problem des neuen Arbeitgebers/Dienstherren.
--- End quote ---
Sehe ich auch so und eine A15 Referatsleitung wird man in der Tat nicht nicht mit einen Rookie besetzen wollen.
Aber dann muss es auch so in der Ausschreibung bzgl. der Voraussetzungen für einen TB stehen.
Und die Begründung, sie sind derzeitig nicht E13 ist da einfach Unfug und dem engen Beamtenkorridordenken verhaftet.
Denn ich bin viele Jahre auf EG13 Positionen unterwegs gewesen und haben NULL Führungsverantwortung gehabt (außer natürlich von unten nach oben ;D)
Die Begründung muss lauten, sie haben nicht die gewünschten Voraussetzungen bzgl. der Führungserfahrung.
Denn was, wenn der Bewerber 20 Jahre E14 mit Berufs- oder gar Führungsverantwortung war und erst seit einem halben Jahr sich auf einer E12 begeben hat, weil er den Standort gewechselt hat?
Daher würde mich schon der konkrete Text interessieren.
LouiLoui93:
--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2024 06:47 ---
--- Zitat von: Eukalyptus am 22.05.2024 21:48 ---Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr sucht einen Kandidaten der nicht nur Bildungsvoraussetzungen auf dem Niveau des höheren Dienstes hat, sondern auch Erfahrung auf diesem Niveau. Ich wage zu behaupten, es geht vorrangig um Erfahrungen auf diesem Niveau, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der auf A13+/E13+ tätigen hat sowieso eine entsprechende Bildungsvoraussetzung.
Ob das korrekt in der Stellenausschreibung abgebildet wurde mag Diskussionsgegenstand sein - aber selbst wenn ein Komma falsch gesetzt wurde, heisst das nicht dass man die Stelle dann in der Praxis auch bekommen würde. Ich halte die Stellenausschreibung so wie sie ausschnittsweise hier zitiert wurde, für eindeutig.
Ich verstehe zwar, dass die Threaderstellerin ihren mühsam errungenen Masterabschluss in Wert setzen will. Aber sie übersieht hartnäckig die ebenfalls gewünschte Erfahrung. Dass sie noch keine Berufs- oder gar Führungserfahrung auf dem Niveau A13+/E13+ mitbringt, ist nicht das Problem des neuen Arbeitgebers/Dienstherren.
--- End quote ---
Sehe ich auch so und eine A15 Referatsleitung wird man in der Tat nicht nicht mit einen Rookie besetzen wollen.
Aber dann muss es auch so in der Ausschreibung bzgl. der Voraussetzungen für einen TB stehen.
Und die Begründung, sie sind derzeitig nicht E13 ist da einfach Unfug und dem engen Beamtenkorridordenken verhaftet.
Denn ich bin viele Jahre auf EG13 Positionen unterwegs gewesen und haben NULL Führungsverantwortung gehabt (außer natürlich von unten nach oben ;D)
Die Begründung muss lauten, sie haben nicht die gewünschten Voraussetzungen bzgl. der Führungserfahrung.
Denn was, wenn der Bewerber 20 Jahre E14 mit Berufs- oder gar Führungsverantwortung war und erst seit einem halben Jahr sich auf einer E12 begeben hat, weil er den Standort gewechselt hat?
Daher würde mich schon der konkrete Text interessieren.
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Guten Morgen zusammen,
ich möchte euch die Stellenausschreibung präsentieren, damit ihr einen besseren Überblick bekommt:
"stellvertretende Referatsleitung in Verbindung mit der Leitung des Sachbereichs „XXXXX “ (m/w/d)"
Sie bringen mit:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung
oder mit jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossene erste und zweite juristischen Staatsprüfung
Ein Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“ wird vorausgesetzt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2,
2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte.
Neben Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen sind insbesondere Beschäftigte des Bundes, aus anderen Bundesländern, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und vergleichbaren Einrichtungen angesprochen.
Zum anderen richtet sich die Ausschreibung an Personen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 15 TV-L.
MoinMoin:
Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
Sofern du
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hast.
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“.
Das du nicht erst Wahl sein würdest, weil keine Führungserfahrung ist im Verfahren zu klären, aber pauschal dich nicht zulassen kann ich dort nicht rauslesen.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2024 07:37 ---Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
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Jupp - mit dem letzten Absatz hat sich der AG ins Knie geschossen. Demnach bräuchte man als Bewerber aus dem öD Berufserfahrung vergleichbar zum hD, als externer Bewerber jedoch nicht. Was da wohl ein Personalrechtlicher zu sagt....
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