ganz klar ist mir der Sachverhalt nicht., da der letzte Satz etwas missverständlich ist. Wann war genau der erste Monat mit Nachtdienst?
Abgesehen von Nachtarbeit sind die übrigen Voraussetzungen für Wechelschicht erfüllt?
Hat der AG Dir zumindest eine Schichtzulage bezahlt.
Eventuell hilft Dir dazu auch dieses BAG, Urteil v. 24.5.2018 – 6 AZR 191/17 weiter. Ich finde da die Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf Nachtschichten im Bereich TVöD-K gut dargestellt.
Ich bin seit mehreren Jahren in dem Krankenhaus angestellt und hatte immer meine Wechselschichtzulage. Meistens so Anfang des Monats und Mitte des Monats je 2-3 Nächte nebenher halt normalen Tagdienst also früh und spät.
War nun für ca 4 Monate im Rahmen der Weiterbildung in anderen Bereichen wo kein Nachtdienst gemacht wird somit ist da keine wechselschichtzulage bezahlt worden, soweit so gut.
Jetzt bin ich wieder in meiner Abteilung, und hatte wie zuvor auch meine Nächte, 2 Mitte des Monats und 3 Ende des Monats und auf Früh und Spätdienst. Hab aber nur die kleine Schichtzulage bekommen, die große Schichtzulage gab erst wieder im zweiten Monat meiner Rückkehr.