Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung bei SGB II, SGB XII, Asyl, Standesamt, Organisation Wahlen und Fr
ich1974:
Mein Fehler in der Formulierung für die Beurkundung von Auslandsfällen werden natürlich gründliche und umfassende Fachkenntnisse benötigt. In Bayern werden Standesbeamte daher grundsätzlich nur mit ALII bzw. BLII ernannt.
BAT:
Allerdings sind die Zeitanteile für die Tätigkeit als Standesbeamter auch mal recht niedrig. Und Bayern hat ja auch eher kleinere Kommunen.
ich1974:
Richtig, die Zeitanteile und die Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten entscheiden über die Eingruppierung. Kommunen die in Bayern Asylbewerberleistungen und gleichzeitig Standesamt machen sind mir nicht bekannt. In Bayern sind Asylbewerberleistungen in der Regel beim Landratsamt angesiedelt. Standesamt ist in der Regel bei den Städten und Gemeinden angesiedelt.
Zimmer032:
--- Zitat von: ich1974 am 14.05.2024 14:57 ---Richtig, die Zeitanteile und die Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten entscheiden über die Eingruppierung. Kommunen die in Bayern Asylbewerberleistungen und gleichzeitig Standesamt machen sind mir nicht bekannt. In Bayern sind Asylbewerberleistungen in der Regel beim Landratsamt angesiedelt. Standesamt ist in der Regel bei den Städten und Gemeinden angesiedelt.
--- End quote ---
Was eine wilde Tätigkeitskombination. Muss sich wohl um einen kreisfreie Gemeinde handeln, sonst würden ja keine typischen LRA Aufgaben möglich sein. Hört sich auch nach eher kleinen Zeitanteilen je Arbeitsvorgang an. Könnte also wohl gerade so für 9b/c reichen - wenn Auslandsbeteiligung im StA und entsprechende Zeitanteile.
Casa:
Wie bei einer Gemeinde mit 7.000 Einwohnern eine kreisfreie Stadt und die erst damit mögliche Optionskommune vorliegen kann, erschließt sich mir nicht.
Die Zeitanteile sind wichtig. Vorher lässt sich keine qualifizierte Aussage treffen. Die Spanne reicht hier von EG6 bis EG9b.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version