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Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl

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Blackbird:
Hallo zusammen,
kleine Frage, bei uns wurde eine Stelle besetzt, die ausgewählte Person hat innerhalb der Probezeit gekündigt. M.E. ist das Auswahlverfahren mit der Besetzung abgeschlossen und es müsste ein neues Verfahren angestrebt werden, oder kann einfach die nächste Person der Liste ein "Angebot" bekommen?
Danke für eure Unterstützung!

Matze1986:
Nein,
Wie bereits festgestellt war das Auswahlverfahren mit der Besetzung der Stelle abgeschlossen.
Neuausschreibung.

MoinMoin:
Wo kein Kläger, da kein Beklagter.
Offen ist ob man dann 33 GG damit verletzt oder nicht.
Mir ist zumindest keine Rechtsprechung bekannt, die ein solches Vorgehen gerügt hätte.

Landesdiener:
Die sicherere Variante ist sicherlich die Neuausschreibung. Ich würde hier auch die zeitliche Komponente betrachten.

War die Auswahlentscheidung im Januar, die Einstellung/Beginn Probezeit im März und die Kündigung im Mai, würde ich den nächstplatzierten nehmen. Liegt zwischen Auswahlentscheidung und Kündigung mehr als ein halbes Jahr, würde ich neu ausschreiben.

was_guckst_du:
...rechtlich sicher ist die Neuausschreibung...allerdings kenne ich in der Praxis auch so, dass in solchen Fällen bei den Nächstplatzierten nachgefragt wird, ob noch Interesse besteht und wenn ja, erfolgt entsprechende Stellenbesetzunge..

...diese "Praxis" muss allerdings im Einvernehmen mit dem PR erfolgen, der bei einer externen Ausschreibung i.d.R. einverstanden ist und bei einer internen Ausschreibung die ehemalige Bewerberlage berücksochtigt sowie Prognose für eine neue Ausschreibung (daher ist bei internen Ausschreibungen wohl eher eine neue Ausschreibung angesagt)...

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