Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?

(1/13) > >>

Butterscotch:
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob dies bei euch auch so gehandhabt wird.

Am 09.06.2024 findet die Europawahl, sowie bei uns die Kommunalwahl, statt. Da ich auf dem Rathaus arbeite, wurde ich zum Wahlhelfer (Schriftführer) berufen.

Ich hatte dann dem zuständigen Mitarbeiter geschrieben, dass ich leider absagen muss, da ich zum Zeitpunkt der Schulung für die Wahl im Urlaub bin. Ich hatte daher um eine Nachbesetzung gebeten.

Die Antwort darauf war, dass mir einen Nachtermin angeboten wird.

Zudem wurde mir geschrieben: "Dies ist ein (Dienst-)verpflichtender Termin für das gesamte Rathaus-Team."

Gleichzeitig bekommen wir dafür aber keinen Freizeitausgleich und es werden keine Arbeitsstunden angerechnet. Ich finde es doch ziemlich paradox. Dass ich einerseits beruflich dazu gezwungen werde, jedoch dafür keine Arbeitszeit anrechnen kann? Wie sieht das bei euch aus? Ist das so überhaupt erlaubt? Oder kann ich Arbeitsstunden aufschreiben?

Besten Dank!

MoinMoin:
Hast du bei denen mal nachgefragt, wo das stünde, dass das dies verpflichtender Termin sei?
Also wo in der Dienstvereinbarung oder im AV oder so?
Falls die da nichts finden, dann ist es auch keine dienstverpflichtender Termin, würde ich mal behaupten.

Aber das hat mit den Pflichten als Bürger der als Wahlhelfer berufen wurde nichts zu tun.

NelsonMuntz:
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

KlammeKassen:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 14.05.2024 13:36 ---Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

--- End quote ---

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

BeamterBR:

--- Zitat von: KlammeKassen am 14.05.2024 13:53 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 14.05.2024 13:36 ---Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

--- End quote ---

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

--- End quote ---

Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version