Autor Thema: Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?  (Read 15610 times)

BAT

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #15 am: 15.05.2024 09:12 »

Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub


Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich haltbar ist. Was hat der Hauptjob mit diesem Ehrenamt zu tun? Wird Bäcker Saibinger seinen Kräften auch Zusatzurlaub geben, die sich für die Wahl einsetzen?

Kommunalgenie

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #16 am: 15.05.2024 09:52 »
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.

In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.

Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.

Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.

Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)

50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.

@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.

heike2106

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #17 am: 15.05.2024 10:09 »
Bei uns gab es früher 16€ für die Kommunalwahl und 23€ für die Europawahl. Kein Freizeitausgleich.

Das wurde ab diesem Jahr geändert.
Wir kriegen jetzt normal 90€ und als Schriftführer kriege ich sogar 120€ + einen Tag Sonderurlaub.

Aber wenn du Urlaub hast, hast du Urlaub. War der schon in irgendeinen Dienst-Kalender eingetragen?
Oder hast du eine Buchung vorzuweisen?

TvödVSBeamte

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #18 am: 15.05.2024 10:15 »
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.

In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.

Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.

Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.

Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)

50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.

@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.

Gesetzliche Minimum auf welcher Grundlage? Hier gibt es 25€ bzw 35€ für den Wahlvorstand.  Zeitgutschrift liegt zwischen 6h für Beisitzer und 10h für den Wahlvorstand und Schriftführer.

Verpflichtet wird munter aus der Belegschaft, wobei sich viele schon freiwillig melden damit sie wenigstens Mitsprache haben wo und mit wem sie eingesetzt werden.



BAT

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #19 am: 15.05.2024 10:33 »
Ich kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass es statthaft ist, für das Ehrenamt Zeitgutschriften zu gewähren. Das hat mit dem Hauptjob NULL zu tun.

Schlimmer wird es ja noch beim Sonderurlaub, wo am entsprechenden Tage nicht ansatzweise Gründe für diesen bestehen.

Johann

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #20 am: 15.05.2024 10:51 »
50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
Wo genau steht das? Meine Freundin hat dieses Jahr bei einer niedersächsischen Kommune mit knapp 50.000 Einwohnern, in der sie nicht wohnhaft ist, ihr Anerkennungsjahr begonnen und wurde prompt zur Beisitzerin zur Europawahl bei der arbeitgebenden Kommune berufen. Es gibt keine Zeitgutschrift, keinen Urlaub, keine normale Bezahlung und selbst, dass es "0€ Erfrischungsgeld" gibt, wurde fett gedruckt und doppelt unterstrichen.

Da kann man schon von Glück reden, dass sie an dem Wochenende schon seit einem Jahr als Trauzeugin eingeplant ist und daher einen akzeptierten Grund hatte um da rauszukommen.

BAT

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #21 am: 15.05.2024 10:57 »
Na, ich habe als Wahlhelfer sogar schon mal draufgezahlt, es geht also schlimmer. Beruhigt Euch doch bitte insofern.

(Lange geplantes Essen, Kosten von ca. 30 €, etc...)

Saggse

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #22 am: 15.05.2024 11:29 »
Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
Korrekt, und das funktioniert bei verschiedenen anderen Ehrenämtern - beispielsweise Schöffe - im Prinzip exakt genauso. Es wäre allerdings interessant, ob man hier - zumindest theoretisch - auch Verdienstausfall geltend machen könnte. (Das setzt natürlich voraus, dass es eine entsprechende Verpflichtung gibt, sonntags zu arbeiten, was im Öffentlichen Dienst vermutlich eher selten ist, aber etwa in der Gastronomie durchaus darstellbar.)

Zitat
Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.
Bei uns kriegen Vorstand und Stellvertreter nochmal 'ne separate Schulung, und das ist bei eigenen Mitarbeitern ja grundsätzlich einfacher, als wenn man fremde Arbeitgeber dazu bringen muss, ihre Leute hierfür freizustellen. Darüber hinaus werden hierfür (also für Vorstand und Stellvertreter) eigentlich nur Personen aus den zweistelligen Entgeltgruppen herangezogen - wohl vor allem, um das Vorhandensein der hierfür nötigen Qualifikation zumindest wahrscheinlicher zu machen. ;-)

Bei uns darf man wählen, ob man eine Stundengutschrift oder Erfrischungsgeld möchte. Ganz früher hatten wir mal einen Chef, der meinte, uns vorschreiben zu dürfen, wie wir dieses Wahlrecht auszuüben haben...

KlammeKassen

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #23 am: 15.05.2024 11:33 »
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.

In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.

Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.

Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.

Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)

50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.

@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.

Das kann nicht sein.... 40 Euro Wahlhelfer, 50 Euro Wahlvorstand bei uns.
Beamter bin ich zwar nicht, aber meine verbeamteten Kollegen haben auch nie etwas davon erzählt, dass sie extra Urlaub dafür bekommen, scheint hier also auch nicht so zu sein

Alien1973

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #24 am: 15.05.2024 13:00 »
Bei uns bekommen Wahlvorstand, Stelv. Wahlvorstand und Schriftführer extra nochmals eine Schulung vor einer Wahl. Für die Europawahl gibt es 35 € Erfrischungsgeld und 10 Stunden FZA.

Bei 5 Stunden Wahllokal und dann nochmal 1 Stunde Auszählen (länger dauert das bei der Europawahl nicht) macht man sogar ein Stundenplus...  ;D

Bei uns werden die oben genannten drei Positionen und dazu noch der stelv. Schriftführer von der Stadt geliefert. Die Beisitzer mal so, mal so, je nachdem wie viele davon noch von den AN benötigt werden. In meinem Wahllokal (mach das schon ein paar Jährchen) habe ich auch immer zwei gleiche Beisitzer aus den Bürgern, die anderen beiden wechseln meist (auch ab und an mal einen Mitarbeiter). Das Wahlteam ist bei uns seit Jahren das gleiche, dann kann uns die Perso auch nicht woanders hin schicken.... ;D

Abschuss war mal eine Kommunalwahl, da haben wir 18 Stunden FZA bekommen. Gut, ich war auch von Mittag bis fast Mitternacht im Wahllokal...

KaiBro

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #25 am: 15.05.2024 14:00 »
Wir bekommen die Stunden die wir bei der Wahl verbringen gutgeschrieben. Ich selbst habe bei den vergangenen Wahlen einen Antrag auf Reisekostenerstattung gestellt und auch bekommen, obwohl der Bürgermeister dies verneint hat. Die Personalabteilung war da wohl anderer Auffassung. Zudem haben wir Tank- und Essensgutscheine im Wert von 15 € bekommen.


Kommunalgenie

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« Antwort #26 am: 15.05.2024 14:15 »
Ich kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass es statthaft ist, für das Ehrenamt Zeitgutschriften zu gewähren. Das hat mit dem Hauptjob NULL zu tun.

Schlimmer wird es ja noch beim Sonderurlaub, wo am entsprechenden Tage nicht ansatzweise Gründe für diesen bestehen.

Nope sind sie auch nicht. Zumal dann auch die üblichen Zuschläge fällig wären. Freiwilliges Stunden gutschreiben verstieße insofern gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung.

Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.

In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.

Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.

Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.

Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)

50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.

@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.

Das kann nicht sein.... 40 Euro Wahlhelfer, 50 Euro Wahlvorstand bei uns.
Beamter bin ich zwar nicht, aber meine verbeamteten Kollegen haben auch nie etwas davon erzählt, dass sie extra Urlaub dafür bekommen, scheint hier also auch nicht so zu sein

 §7 BbgKWahlV und § 98 Abs. 3 BbgKwahlV i.V.m. § 10 Abs. 2 EuWO.
Wie gesagt, Brandenburg (wusste nicht, dass woanders auch Kommunalwahlen sind) und ich kenn das genaue Ministeriumsschreiben nicht mehr, aber in diesem hieß es, dass die kann Regelung des § 7 als muss Regelung auszuführen ist.

BAT

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« Antwort #27 am: 15.05.2024 14:20 »
Was ist ein freiwilliges Stundengutschreiben?

Kommunalgenie

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« Antwort #28 am: 15.05.2024 14:31 »
Was ist ein freiwilliges Stundengutschreiben?

Den Wahlhelfern für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit Zeitgutschriften zu gewähren.

BAT

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« Antwort #29 am: 15.05.2024 14:34 »
Wie soll das passieren? Bekommt der Bäcker Rölsinger eine Anweisung durch die Wahlbehörde zur Gutschrift für Mitarbeit Alfred Kadönz?