Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
Korrekt, und das funktioniert bei verschiedenen anderen Ehrenämtern - beispielsweise Schöffe - im Prinzip exakt genauso. Es wäre allerdings interessant, ob man hier - zumindest theoretisch - auch Verdienstausfall geltend machen könnte. (Das setzt natürlich voraus, dass es eine entsprechende Verpflichtung gibt, sonntags zu arbeiten, was im Öffentlichen Dienst vermutlich eher selten ist, aber etwa in der Gastronomie durchaus darstellbar.)
Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.
Bei uns kriegen Vorstand und Stellvertreter nochmal 'ne separate Schulung, und das ist bei eigenen Mitarbeitern ja grundsätzlich einfacher, als wenn man fremde Arbeitgeber dazu bringen muss, ihre Leute hierfür freizustellen. Darüber hinaus werden hierfür (also für Vorstand und Stellvertreter) eigentlich nur Personen aus den zweistelligen Entgeltgruppen herangezogen - wohl vor allem, um das Vorhandensein der hierfür nötigen Qualifikation zumindest wahrscheinlicher zu machen. ;-)
Bei uns darf man wählen, ob man eine Stundengutschrift oder Erfrischungsgeld möchte. Ganz früher hatten wir mal einen Chef, der meinte, uns vorschreiben zu dürfen, wie wir dieses Wahlrecht auszuüben haben...