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Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
funkenstrahl:
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Kommunalgenie:
--- Zitat von: BAT am 15.05.2024 14:34 ---Wie soll das passieren? Bekommt der Bäcker Rölsinger eine Anweisung durch die Wahlbehörde zur Gutschrift für Mitarbeit Alfred Kadönz?
--- End quote ---
Es ging mir eher um den Einsatz der Mitarbeiter der Wahlbehörde, aber..
Eine Bestätigung für den Einsatz am Wahltag erhalten Wahlhelfende. Anschließend können Sie zu ihrem Arbeitgeber gehen und nach entsprechenden Stunden oder Urlaub fragen. Gewähren muss dieser diese logischerweise nicht, aber einige Landwirtschafts- und Einzelhandelsbetriebe gewähren mittlerweile für die Mitarbeiter einen Sonderurlaubstag. Diesen wird dann auch öffentlich gedankt von uns usw.
Aber klar, der Regelfall wird das nicht sein.
Kommunalgenie:
--- Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38 ---Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
--- End quote ---
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
funkenstrahl:
Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.
Kommunalgenie:
--- Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:44 ---Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.
--- End quote ---
Also ihr seid nicht länger als 8 Stunden dort und erhaltet trotzdem 13 Stunden gutgeschrieben? Das erscheint mir rechtswidrig.
Was passiert wenn jemand auf dem Nachhauseweg einen Unfall hat?
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