Die Vergütung und damit auch die Wertigkeit einer Rufbereitschaft ist mit Einführung des TVÖD neu geregelt worden; seitdem gibt es für solche Tätigkeiten für ALLE die Bezahlung nach Stufe 3, egal in welcher Stufe diese Person real ist.
Teleologisch stellt der TVÖD also darauf ab, dass für Tätigkeiten abseits des eigenen Arbeitsplatzes, der Zeiten eine einheitliche Vergütung in Bezug auf die Stufen erfolgen soll, welches bei einer Stundengutschrift (die ja die individuelle Stufe berücksichtigt) nicht gegeben ist und damit eine Stundengutschrift AUCH insofern nicht tarifkonform wäre.
Das war beim BAT anders, wird aber wohl noch in einigen Verwaltungen weiter so gehandhabt.