Autor Thema: Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?  (Read 27401 times)

Casa

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #60 am: 22.05.2024 00:03 »
Zitat
Und? Das macht es ja nicht besser, nicht sauberer. Natürlich würde ein Unfallschatz ersatzweise im Rahmen des Allgemeinen Arbeitsverhältnisses bestehen.

In der Konsequenz müssen dann aber auch die allgemeinen Regelungen berücksichtigt werden, also z. B. die Ruhezeiten zum Dienst am nächsten Tag. Zudem kennt der TVÖD im Rahmen der Rufbereitschaft einheitliche Vergütungen für Tätigkeit unabhängig der eigentlichen Tätigkeit. Hier wird für alle die Stufe 3 gewährt, insofern wäre auch das bei Gutschriften im allgemeinen zu berücksichtigen, was es nicht wird. Es kommen sicher in einigen Ländern haushalterische Einschränkungen hinzu, etc.

Kurz gesagt: Stundengutschriften sind abgesehen von Rechtswidrigkeiten schlicht völlig unsauber.

Ist die Frage der Rufbereitschaft hier ein Problem?
Da es nicht um Arbeitszeit geht, welche Probleme bestehen?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BAT

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #61 am: 22.05.2024 09:04 »
Die Vergütung und damit auch die Wertigkeit einer Rufbereitschaft ist mit Einführung des TVÖD neu geregelt worden; seitdem gibt es für solche Tätigkeiten für ALLE die Bezahlung nach Stufe 3, egal in welcher Stufe diese Person real ist.

Teleologisch stellt der TVÖD also darauf ab, dass für Tätigkeiten abseits des eigenen Arbeitsplatzes, der Zeiten eine einheitliche Vergütung in Bezug auf die Stufen erfolgen soll, welches bei einer Stundengutschrift (die ja die individuelle Stufe berücksichtigt) nicht gegeben ist und damit eine Stundengutschrift AUCH insofern nicht tarifkonform wäre.

Das war beim BAT anders, wird aber wohl noch in einigen Verwaltungen weiter so gehandhabt.