Autor Thema: Gesundheitliche Voraussetzung  (Read 1124 times)

McWIre

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Gesundheitliche Voraussetzung
« am: 21.11.2024 14:31 »
Hallo zusammen,

aktuell stehe ich kurz vor einer möglichen Verbeamtung im Hessenländle. Die Dienststelle befürwortet das auch, jedoch wurde bei mir eine Schlafapnoe diagnostiziert. Aktuell wird diese behandelt und die Werte sind entsprechend im Normalbereich.

Vor einigen Jahren hatte ich schon eine Anwartschaft bei einer PKV abgeschlossen, nun stellt sich mir die Frage ob das vom Amtsarzt als mögliche Komplikation gesehen werden kann. :-\

Gibt Erfahrungen bzw. Ideen dazu? Ich bedanke mich schon im Voraus!

VG
MW

bettelmusikant

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #1 am: 22.11.2024 10:34 »
Keine Erfahrungswerte, aber relevant wäre in welchem Bereich? Polizei/Feuerwehr? Dann KÖNNTE es vielleicht relevant sein. Bei "nur" Verwaltung wäre ich entspannt und würde es als in Behandlung befindlich beim Amtsarzt angeben.

Gewerbler

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #2 am: 22.11.2024 10:58 »

Vor einigen Jahren hatte ich schon eine Anwartschaft bei einer PKV abgeschlossen, nun stellt sich mir die Frage ob das vom Amtsarzt als mögliche Komplikation gesehen werden kann. :-\


Ich glaube nicht, dass es für den Amtsarzt eine Komplikation ist, wenn du eine PKV-Anwartschaft hast  ;)

Aber Spaß beiseite: Grundsätzlich bin ich bei bettelmusikant - eher kein Thema, aber abhängig natürlich vom Zielberuf. Letztlich ist es aber von außen schwierig zu beurteilen, was sich der Amtsarzt denkt oder eben nicht. Du wirst es wohl drauf ankommen lassen müssen.

Anders gesagt, was würde dir nutzen, wenn jetzt drölf Leute sagen, dass es vielleicht oder wahrscheinlich ein Problem wäre, außer dass du dir noch mehr Gedanken machst? Würdest du dann gar nicht erst zum Arzt hingehen und alles vorher an den Nagel hängen? Du hast nunmal die Diagnose, alles andere kannst du nicht beeinflussen. Und nicht angeben ist in dem Fall wohl keine Option. Da wäre schon sehr viel Risiko dabei.

McWIre

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #3 am: 22.11.2024 11:06 »
Keine Erfahrungswerte, aber relevant wäre in welchem Bereich? Polizei/Feuerwehr? Dann KÖNNTE es vielleicht relevant sein. Bei "nur" Verwaltung wäre ich entspannt und würde es als in Behandlung befindlich beim Amtsarzt angeben.

Heruntergebrochen ist das in der allgemeinen Verwaltung im Bildungssektor. Bisher hatte ich das auch nicht als Problem empfunden, jedoch hatte ich letzte Woche mit jemanden von der HUK gesprochen und eine direkte Ablehnung erhalten :o


Vor einigen Jahren hatte ich schon eine Anwartschaft bei einer PKV abgeschlossen, nun stellt sich mir die Frage ob das vom Amtsarzt als mögliche Komplikation gesehen werden kann. :-\


Ich glaube nicht, dass es für den Amtsarzt eine Komplikation ist, wenn du eine PKV-Anwartschaft hast  ;)

Aber Spaß beiseite: Grundsätzlich bin ich bei bettelmusikant - eher kein Thema, aber abhängig natürlich vom Zielberuf. Letztlich ist es aber von außen schwierig zu beurteilen, was sich der Amtsarzt denkt oder eben nicht. Du wirst es wohl drauf ankommen lassen müssen.

Anders gesagt, was würde dir nutzen, wenn jetzt drölf Leute sagen, dass es vielleicht oder wahrscheinlich ein Problem wäre, außer dass du dir noch mehr Gedanken machst? Würdest du dann gar nicht erst zum Arzt hingehen und alles vorher an den Nagel hängen? Du hast nunmal die Diagnose, alles andere kannst du nicht beeinflussen. Und nicht angeben ist in dem Fall wohl keine Option. Da wäre schon sehr viel Risiko dabei.

Danke für die Antwort, leider hatte ich dazu nichts gelesen, daher die Frage hier im Forum ;D

Ja da gebe ich Dir absolut Recht, wollte abklären womit ich zu rechnen habe. Das Thema ist nicht wirklich zu greifen. Angeben muss ich es ja, es ist ja auch alles Aktenkundig daher wäre tatsächlich keine Option für mich.
« Last Edit: 22.11.2024 11:13 von McWIre »

Gewerbler

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #4 am: 22.11.2024 11:10 »
Na dann ist es ja umso besser, dass du schon eine Anwartschaft hast. Die Öffnungsaktion bleibt natürlich unbenommen eine Möglichkeit, aber dann hast du mit der Anwartschaft ja schon einen Fuß in der Tür und kannst die für dich optimale Lösung finden - wenn der Amtsarzt positive Signale gibt und die einstellende Behörde letztlich positiv entscheidet :)

McWIre

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #5 am: 22.11.2024 11:17 »
Na dann ist es ja umso besser, dass du schon eine Anwartschaft hast. Die Öffnungsaktion bleibt natürlich unbenommen eine Möglichkeit, aber dann hast du mit der Anwartschaft ja schon einen Fuß in der Tür und kannst die für dich optimale Lösung finden - wenn der Amtsarzt positive Signale gibt und die einstellende Behörde letztlich positiv entscheidet :)

Na da hoffe ich mal auf das Beste,  soweit ich weiß ist die Behörde wohlwollend eingestellt. Da ich in der Vergangenheit nichts mit Amtsärzten zutun hatte, war das tatsächlich die größte Sorge in den vergangen Wochen. Sobald ich etwas weiß, werde ich berichten.
Vielen Dank für die Zusprechung.9

Casa

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #6 am: 22.11.2024 12:21 »
Bei einer Anwartschaft wird dein Gesundheitsstatus üblicherweise zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft eingefroren. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist später nicht notwendig.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

McWIre

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #7 am: 22.11.2024 13:38 »
Bei einer Anwartschaft wird dein Gesundheitsstatus üblicherweise zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft eingefroren. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist später nicht notwendig.


Ja das stimmt, jedoch muss man doch zum Amtsarzt sobald es zu einer Verbeamtung kommt. Darauf zielte meine Frage ab:)

Casa

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #8 am: 22.11.2024 14:32 »
Die amtsärztliche Untersuchung dürfte keine besondere Hürde darstellen.


Du sagtest aber auch

Zitat
Bisher hatte ich das auch nicht als Problem empfunden, jedoch hatte ich letzte Woche mit jemanden von der HUK gesprochen und eine direkte Ablehnung erhalten

HUK = Versicherung
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

clarion

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #9 am: 22.11.2024 15:51 »
Amtsarztund die private Krankenversicherung haben nichts miteinander zu tun.

McWIre

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #10 am: 22.11.2024 16:17 »
Die amtsärztliche Untersuchung dürfte keine besondere Hürde darstellen.


Du sagtest aber auch

Zitat
Bisher hatte ich das auch nicht als Problem empfunden, jedoch hatte ich letzte Woche mit jemanden von der HUK gesprochen und eine direkte Ablehnung erhalten

HUK = Versicherung

Entschuldige die verwirrende Aussage, durch meine Anfrage bei der HUK und die direkte Ablehnung, dachte ich mir, dass es dann beim Amtsarzt auch als "problematisch" gesehen werden könnte.

OsCA

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #11 am: 25.11.2024 15:03 »
PKV wird allerdings schwierig. Kann ein Ablehnungsgrund sein, weil Folgekrankheiten mit Schlafapnoe zusammenhängen. I.d.R. gibt es einen Risikozuschlag von mindestens 20 Prozent bist sogar 100 Prozent.
Zum Thema Amtsarzt: Wenn die Krankheit keinen Einfluss auf die auszübende Tätigkeit hat, dann hast du nichts zu befürchten.

clarion

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #12 am: 27.11.2024 08:17 »
Das mit den 100% ist drei fabriziert und Bullshit.

McWIre

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Antw:Gesundheitliche Voraussetzung
« Antwort #13 am: 19.12.2024 17:15 »
PKV wird allerdings schwierig. Kann ein Ablehnungsgrund sein, weil Folgekrankheiten mit Schlafapnoe zusammenhängen. I.d.R. gibt es einen Risikozuschlag von mindestens 20 Prozent bist sogar 100 Prozent.
Zum Thema Amtsarzt: Wenn die Krankheit keinen Einfluss auf die auszübende Tätigkeit hat, dann hast du nichts zu befürchten.

Hi, hatte vorher schon eine Anwartschaft abgeschlossen daher wird es keinen Zuschlag in dem Sinne geben:)