Hallo zusammen,
ich bin bei der BA befristet tarifbeschäftigt und überlege, mich auf eine Stelle beim BAMF zu bewerben.
In der betreffenden Ausschreibung steht folgender Hinweis:
"Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist (sachgrundlose Befristung), können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben bzw. derzeit stehen, nicht berücksichtigt werden."
Stehe ich als TV-BA überhaupt in einem Arbeitsverhältnis zum Bund im Sinne der o.g. Regelung?
VG