Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Wechsel von BA zu BAMF möglich?

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homonkulus:
Hallo zusammen,

ich bin bei der BA befristet tarifbeschäftigt und überlege, mich auf eine Stelle beim BAMF zu bewerben.

In der betreffenden Ausschreibung steht folgender Hinweis:

"Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist (sachgrundlose Befristung), können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben bzw. derzeit stehen, nicht berücksichtigt werden."

Stehe ich als TV-BA überhaupt in einem Arbeitsverhältnis zum Bund im Sinne der o.g. Regelung?

VG

Umlauf:
Die BA sollte nicht der Bund als Arbeitgeber sein.
Steht etwas von Vertrag mit der Bundesrepublik D vertreten durch im Arbeitsvertrag mit der BA?
Das wäre nämlich der Hinweis auf den Bund.

BalBund:
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit und Jobcenter-Geschäftseinheiten ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Man ist als BAler bei dieser Körperschaft angestellt, deswegen ist §14 Abs. 2 TzBfG hier kein Ausschlussgrund.
Wo letztlich höhere Chancen auf eine Entfristung bestehen weiß allerdings nur die Glaskugel.

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